Pro Jahr erkranken in Deutschland ca. 550.000 Menschen an einer neurologischen Erkrankung oder erleiden Unfallschäden, die zu Beeinträchtigungen der Gehirnfunktionen führen. Ungefähr ein Zehntel dieser Patientengruppe bedarf einer ambulanten Versorgung.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen nun die Kosten für eine ambulante neuropsychologische Therapie. Zuvor mussten viele Patienten mit Hirnerkrankungen oder -schädigungen zur Behandlung in eine Klinik. Der VPP begrüßt diese Neuerung ausdrücklich.
Am 24.11.2011 wurde dies im Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen. Der Beschluss bedarf noch der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium und zwischen KBV und Krankenkassen muss noch über die Vergütung verhandelt werden.
Für Neuropsychologen eröffnet sich hier ein interessantes Tätigkeitsfeld in der vertragsärztlichen Behandlung. Die G-BA-Richtlinie sieht ein zweistufiges Vorgehen vor. Ein Neurologe oder Psychiater stellt zunächst die Schädigung oder Erkrankung fest. Die Indikation und Behandlung für die neuropsychologische Therapie kann von Psychotherapeuten, Psychiatern oder Neurologen erbracht werden, die neben der Fachkunde in Richtlinienverfahren über eine Qualifikation im Bereich Klinische Neuropsychologie gemäß der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer verfügen.
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