Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Am 13.11.2024 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) statt. Eingeladen zu der auf 90 Minuten angesetzte Sitzung waren über siebzig Verbände und Einzelsachverständige, darunter die Bundespsychotherapeutenkammer, drei psychotherapeutische Berufsverbände – darunter der BDP – sowie Felix Kiunke, Absolvent des neuen Studiengangs und Petent der Petition zur Finanzierung der Weiterbildung als Einzelsachverständiger.

Der Berufsstand war also vor dem Hintergrund, dass es im GVSG ursprünglich gar nicht um Fragen der psychotherapeutischen Gesundheit gehen sollte, gut vertreten. Im Vorfeld der Anhörung fand erneut eine Mahnwache zur Finanzierung der Weiterbildung mit Vertreter*innen der Psychologie-Fachschaftenkonferenz (PsyFaKo) und des PtW-Forums statt.

Gegenstand der Anhörung waren neben dem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung auch zahlreiche Anträge, u. a. ein umfangreicher Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Versorgung von Menschen in psychischen Krisen (Drucksache 20/8860) – zu beidem hatte der VPP/BDP im Vorfeld Stellung genommen.

Vorsitzende Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen), von Haus aus Psychiaterin, eröffnete die Sitzung und begrüßte explizit die Berücksichtigung von Themen, die psychische Gesundheit betreffend. Sie nahm Bezug auf die aktuelle politische Situation – die Sitzung fand unmittelbar nach der Regierungserklärung von Bundeskanzler Scholz statt. Nichtsdestotrotz, und das sei „ein wichtiger Befund“, arbeite der Gesundheitsausschuss, denn das was im GVSG geregelt werden soll, sei von elementarer Bedeutung für die Bevölkerung. Weniger optimistisch zeigte sich CDU-Politiker Tino Sorge zu Beginn seiner Fragezeit. Er betonte, dass die Ampelkoalition keine Mehrheit mehr habe und er den Sachverständigen klar machen wolle, dass die Unionsfraktion nach den Wahlen bereit sei, sich mit den als zeitkritisch beschriebenen Aspekten zu befassen.

Plädoyer für die Finanzierung der Weiterbildung

Frühzeitig im Verlauf der Sitzung kam Felix Kiunke auf Nachfrage des SPD-Abgeordneten Dirk Heidenblut zu Wort, der mit einem kompakten Plädoyer für die Finanzierung der Weiterbildung alle relevanten Aspekte benannte und die Dringlichkeit des Regelungsbedarfs deutlich machte. Die bisherigen Vorschläge im Gesetzentwurf seien nicht ausreichend. Er machte deutlich, dass die Situation für Studierende eine große Verunsicherung bedeute und hohe Belastung zur Folge habe, und dass es bereits jetzt Absolvent*innen des neuen Studiengangs gibt, die nicht zu Fachpsychotherapeut*innen weitergebildet werden können. Dadurch falle Versorgung in den Weiterbildungsstätten kurzfristig weg, mittelfristig sei die Versorgung insgesamt gefährdet.

Die Vertreter*innen der psychotherapeutischen Verbände sprachen sich unisono ebenfalls für die Finanzierung der Weiterbildung aus. Außerdem wurden die bereits im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen zur separaten Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die Ermächtigungsmöglichkeiten für die Behandlung schwer kranker, sozial benachteiligter Patient*innen sowie die Vereinfachung der Kurzzeittherapie begrüßt. Leider reichte die Zeit nicht aus, um die unter anderem vom VPP/BDP in der Stellungnahme und in vorherigen Politiker*innengesprächen differenziert dargelegten Verbesserungsvorschlägen auch für die Versorgung erwachsener Patient*innen darzulegen.

Weitere Themen

Weitere zentralen Themen waren u. a. die Regelungen zur Endbudgetierung von hausärztlichen Praxen. Die Hausärzt*innen forderten hier Nachbesserungen wie eine Berücksichtigung von psychosomatischen und schmerztherapeutischen Leistungen, die Fachärzt*innen zeigten ihr Unverständnis dafür, dass sie nicht berücksichtigt sind. Es wurde deutlich, dass nicht nur der psychotherapeutische Berufsstand die Gelegenheit genutzt hat, zahlreiche Themen noch in dieses einzige Versorgungsgesetz einzubringen. Thematisch entspann sich ein ziemlicher „Flickenteppich“ zwischen Regelungen für medizinische Versorgungszentren, diabetologische Schwerpunktpraxen, Sprachmittlung, Link-Worker auf Sozialrezept zur Verbesserung der sozialen Teilhabe, das Verbot von Lachgas und vielem mehr.

Alle Vorlagen, Anträge, Stellungnahmen sowie die Videoaufzeichnung der Sitzung finden Sie hier.

Dr. Johanna Thünker