Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Beispiel: Einleitung einer Psychotherapie und Anwendung der Abrechnungsempfehlung

 

  1. Termin Sprechstunde, Testbatterie (mind. 3 Testverfahren) und Lebensfragebogen erläutern und mitgeben, wirtschaftliche Aufklärung  2x 812 analog
  2. Termin  Sprechstunde, Durchführung Interview, Lebensfragenbogen und Testergebnisse besprechen  2x 812 analog
+ 855 analog (nur dann möglich ist, wenn zeitlich getrennt erbracht, also vor oder nach der Sprechstunde
  3. Termin  Erhebung biografische Anamnese, ggf. weiteres diagnostisches Interview  860 TP und AP bzw. 860 analog VT und ST
+ 855 analog (nur dann möglich ist, wenn zeitlich getrennt erbracht, also vor oder nach der Anamnese)
  4. Termin  Sprechstunde, Aufklärung ü. Rechte und Diagnose, Indikation, Beratung zum Behandlungsplan, ev. Einbindung DiGA  2x 812 analog
Ev. 804 a (dann muss die Sitzung etwas länger als 50 Minuten dauern)
  5. Termin  Erste probatorische Sitzung
Befund
 Originäre Ziffer 801 analog (dann muss die Sitzung 2-5 Minuten länger dauern)
  6. Termin  Zweite probatorische Sitzung
Befund
 Originäre Ziffer 801 analog (dann muss die Sitzung 2-5 Minuten länger dauern)

 

Anmerkungen: Nach erfolgter Sprechstunde, schließen sich die verschiedenen Therapieformen (Akut, Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie) an. Hier muss jeweils die entsprechende Indikation vorliegen und geklärt sein, welche Beantragungsschritte der jeweilige Kostenträger vorschreibt. Dies ist sehr unterschiedlich. Insofern kann es nach 1-3 Sprechstunden auch direkt mit Akuttherapie oder Kurzzeittherapie weitergehen. Bei Akuttherapie ist per se keine Probatorik vorgesehen. Bei KZT ist es davon abhängig, was der Kostenträger vorsieht. Merke: Immer vorab Pat. klären lassen, welche Bedingungen zu erfüllen sind.