Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Kurzbericht vom 39. Deutschen Psychotherapeuten Tag (DPT)

Der 39. Deutsche Psychotherapeuten Tag (DPT) fand am 19. und am 20. November 2021 aufgrund der Corona-Pandemie digital statt. Der DPT ist die Bundesdelegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Sie besteht aus den Bundesdelegierten der einzelnen Psychotherapeutenkammern der Länder.

Der Berichterstatter – Hans-Jürgen Papenfuß – war erstmalig Delegierter beim DPT, da er mit Wirkung zum 1. November 2021 zum Beisitzer in den Kammervorstand der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer gewählt wurde.

Beschluss der Musterweiterbildungsordnung

Ein zentrales Thema war die Bearbeitung der letzten Teile der Musterweiterbildungsordnung (Abschnitte A bis D ­– Korrektur bei den Anforderungen bei den Richtzahlen der Selbsterfahrung AP im Gebiet Erwachsene). Dadurch konnte die Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer für die zukünftigen Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Psychotherapie abschließend beschlossen worden.

In der Folge können nun die Landespsychotherapeutenkammern jeweils ihre Weiterbildungsordnungen für die Absolventinnen und Absolventen des Psychotherapiestudiums auf dieser Grundlage und unter Beachtung der relevanten Gesetze beschließen.

Anmerkung und Hinweis: Diese neue Musterweiterbildungsordnung gilt nur für die zukünftigen Absolventinnen und Absolventen des Psychotherapiestudiums. Bis jetzt approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten unterliegen nicht dieser neuen Weiterbildungsordnung. Für sie gilt nach wie vor die jeweilige bestehende Weiterbildungsordnung!

Des Weiteren erfolgte die notwendige Nachwahl einer Beisitzerin im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer. Gewählt wurde die Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Cornelia Metge (Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer).

Stellungnahmen und Kritikpunkte der BPtK

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, die Richtlinie des G-BA zur ambulanten Komplexbehandlung von Erwachsenen (sie ist bislang nicht gültig für Kinder und Jugendliche) rechtlich zu beanstanden. U. a. schließe die beschlossene Richtlinie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem halben Kassensitz aus.

BPtK-Präsident Dietrich Munz kritisierte die G-BA-Richtline zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie). Endlich sei zwar – gegen massiven Widerstand der Ständevertretung der Ärzte und Ärztinnen – klargestellt, dass in Kliniken arbeitende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sich nun Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut nennen dürfen – und nicht mehr als Psychologinnen bzw. Psychologen bezeichnet werden. Aber leider sei es nicht gelungen, „dass die Regelaufgaben für Psychotherapeut*innen, die in der PPP-Richtlinie aufgeführt werden, dem Kompetenzprofil der Psychotherapeut*innen entsprechen. (…) In den Kliniken übernehmen, erklärte Munz, viele Psychotherapeut*innen die Gesamtbehandlungsplanung und Fallführung in Kooperation mit ihren ärztlichen Kolleg*innen. An diesem Punkt sei die BPtK jedoch am Widerstand der ärztlichen Standesvertreter*innen gescheitert. Er (Munz) sei sich sicher, dass die ärztlichen Kolleg*innen genauso wie die Psychotherapeut*innen vor Ort längst erkannt haben, dass eine kooperative Leitung eine gute Lösung ist und dass es Sinn mache, diese Wirklichkeit auch in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abzubilden.“ Lesen Sie hier mehr dazu.

Resolutionen des 39. DPT

Hans-Jürgen Papenfuß