Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Virtuelle Infoveranstaltung zum PsychThG

An der Psychologischen Hochschule Berlin am 18.06.2020

Die Veranstaltung richtete sich an Studierende und Studieninteressierte und fand aufgrund der Corona-Pandemie virtuell statt. In vier kurzen Impulsvorträgen wurden die drei Abschnitte der psychotherapeutischen Ausbildung sowie die Rolle der berufsständischen Vertretung erläutert. Anschließend hatten die Teilnehmenden viel Raum, um ihre Fragen zu stellen.
Dr. Günter Koch, Kanzler und Mitbegründer der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) begann mit einer kurzen historischen Einordnung und stellte das „alte“ und das „neue“ Ausbildungssystem gegenüber.
Prof. Dr. Timo Storck, Professor für klinische Psychologie (Schwerpunkt Psychoanalyse/Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) stellte den neuen Bachelor-Studiengang vor. Er betonte, dass dieser „polyvalent“ bleibe, also die Psychologie in ihrer ganzen Breite abbilden soll. Es werde allerdings auch einige Anpassungen aufgrund des Ausbildungsreformgesetzes geben, damit der Bachelor die Voraussetzungen erfülle.
Prof. Nikola Stenzel (PHB), Professorin für klinische Psychologie (Schwerpunkt Verhaltenstherapie) stellte den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie vor. Hier sei ein verstärkter Fokus auf praktische Inhalte, z.B. Fallbeispiele, Selbstreflektion und Einüben psychotherapeutischer Strategien in Kleingruppen, Anwendung am Pat. unter Supervision im Rahmen der Praktischen Tätigkeit II. Die  Masterarbeit mit 30 ECTS bleibt. Man folgte dem Qualitätssiegel der DGPs und schaffe Raum für eine weitere wissenschaftliche Vertiefung. Die Anmeldung zur Approbationsprüfung sei nach Abschluss des Masterstudiengangs möglich.
In diesem Jahr wird zum Wintersemester noch der „alte“ Master angeboten, die Vor- und Nachteile diesen jetzt noch zu beginnen, werden von Frau Prof. Stenzel und Herr Dr. Koch erläutert. Dr. Koch gibt zu bedenken, dass zum diesjährigen Wintersemester erst drei Hochschulen mit dem neuen Master beginnen, und dass es Probleme gäbe, Studierende zu finden, die die Anforderungen erfüllten.
Prof. Martin Stellpflug, Professor für Gesundheitsrecht und Ethik an der PHB sowie Justiziar der Bundespsychotherapeutenkammer stellt die Kernteile der neuen Weiterbildung vor. Er macht deutlich, dass hier noch viel zu tun ist für die Profession und skizziert den straffen Zeitplan für die Musterweiterbildungsordnung, die den Grundstein für die Weiterbildungsordnungen der Kammern darstellt. Grundsätzlich müsste man sich zu Beginn der voraussichtlich fünfjährigen Weiterbildung zwischen den beiden Altersgruppen Kinder- und Jugendliche sowie Erwachsene entscheiden sowie für eine Therapierichtung. Ob es eine Verklammerung zwischen Psychoanalyse und Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie geben werde, wird derzeit noch diskutiert. Der Abschluss der Weiterbildung berechtigt erst zur eigenständigen psychotherapeutischen Tätigkeit.
Zum Abschluss beschrieb Dr. Johanna Thünker, Vorsitzende des VPP im BDP e.V. die Rolle der Berufsverbände im Rahmen des Reformprozesses vor und beschrieb die verschiedenen Etappen und Möglichkeiten, Einfluss auf eine gute psychotherapeutische Ausbildung zu nehmen. Sie machte deutlich, warum eine berufspolitische Vertretung wichtig ist und welche Vorteile die Mitgliedschaft in einem Berufsverband bringen.
Anschließend hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen. Eine sehr häufige Frage, die nicht eindeutig zu beantworten ist, ist welcher Weg der klügere ist: zu schauen, dass man noch ins neue System wechselt, oder den alt bewährten, aber auch finanziell schwer zumutbaren Weg ohne sozialrechtliche Absicherung zu gehen. Diese Entscheidung wird wohl auch viel von den individuellen Lebensumständen der einzelnen abhängen.