Nach den ad hoc eingeführten TI-Erstattungen über Monatspauschalen ab Juli 2023 waren viele Fragen gerade für Psychologische Psychotherapeut:innen noch offen.
Nun gibt es Neuigkeiten: Unsere Berufsgruppe benötigt keinen Nachweis für die Anwendungen eAU und eRezept, um die Pauschalen zu beantragen.
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Susanne Berwanger