Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat endlich auf den Druck des VPPs und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) reagiert und lässt neben Videotelefonie auch Telefonbehandlungen zu. Leider nur in sehr eingeschränktem Maß.
In der neuen Vereinbarung können Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Quartal 02/2020 (darüber hinaus noch nicht) „Telefonkonsultationen“ (EBM-GOP 01433) von bis zu drei Stunden und 20 Minuten pro bereits bekannten Patienten oder bekannter Patientin abrechnen (zusätzlich zu EBM-GOP 01435 für die telefonische Beratung). Bei einem regulären Rhythmus von 1-3 Terminen/Woche für Psychotherapie ist dies nicht annähernd genug, auch ist nicht verständlich, warum Neupatienten und -patientinnen ausgeschlossen werden.