Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sind vom 1. November 2022 bis zum 16. Novemver 2022 alle aufgerufen, an der Wahl zur Vertreter
versammlung
teilzunehmen. Die Vertreterversammlung der KV RLP hat 40 Vertreterinnen und Vertreter und wird für sechs Jahre gewählt. Vier
Vertreterinnen und Vertreter sind dabei PPs und KJPs.
Wahlzeitraum:
1.11. bis 16.11.2022
Berufspolitische Anliegen
Wir suchen noch Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Kandidatinnen und Kandidaten für
einen BDP/VPP-Wahlvorschlag. Bei den aktuellen Wahlen
in RLP sind Listen- oder Einzelwahlvorschläge möglich. Jeder Wahlvorschlag
benötigt 30 Unterstützende - Kandidatinnen und Kandidaten dürfen selbst nicht
unterstützen.
Hier finden Wahlberechtigte das zu unterschreibende Unterstützerformular. Melden Sie sich bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenn Sie
uns unterstützen oder wenn Sie kandidieren wollen.
Achtung: Einreichungsfrist
des Wahlvorschlages ist der 26.9.2022.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Wahl der Verteterversammlung der KV Rheinland-Pfalz.
Nutzen Sie Ihre Stimme und wählen Sie aktiv und kritisch Ihre
Vertretungen in der für Sie zuständigen KV!
Die 17 bundesweiten, regionalen Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) sind öffentlich-rechtliche Gremien der Selbstverwaltung. Ihre
Aufgaben ist die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen und
psychotherapeutischen Versorgung. Sie gestalten die Verteilung der Kassensitze
oder die Ermöglichung von Sonderzulassungen mit, verhandeln mit den Krankassen über
„Honorartöpfe“, legen Regularien fest, z. B. zur Vergabe von
Terminen/Therapieplätzen über die Terminservicestelle (TSS) und positionieren
sich zu wichtigen Themen wie z. B. der Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur (TI) und des Datenschutzes bzgl. der elektronischen Patientenakte (ePA).
Die Vertreterversammlungen der KVen wählen ihre Vorstände und auch Mitglieder für
wichtige Ausschüsse, wie z. B. den „Beratenden Fachausschuss Psychotherapie“ oder
den Zulassungsausschuss. Sie haben großen Einfluss auf die tägliche Arbeit in
einer psychotherapeutischen Praxis als auch im Rahmen von Anstellungen z. B. in
MVZs.
Die beratenden Fachausschüsse treffen sich in der Regel viermal im Jahr und besprechen alle wichtigen Themen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen. Sie sind keine Beschlussgremien, sondern haben lediglich beratende Funktion. Sie veröffentlichen auch nichts nach außen, sondern sind nur intern tätig, erarbeiten Resolutionen oder Stellungnahmen gegenüber dem KV- oder dem KBV-Vorstand. Die Vorstände der KVen oder der KBV sind bei den Sitzungen anwesend, außerdem diverse Fachreferent:innen aus der Selbstverwaltung.