Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe sind ab Mitte September 2022 alle aufgerufen, an der Wahl zur Vertreter:innenversammlung
teilzunehmen.
Wahlzeitraum:
15.9. bis 30.9.2022
Wählen Sie Liste 3 - Psychotherapeut:innen vor Ort!
Vom VPP wird Dipl.-Psych. Dr. Johanna Thünker,
Psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis in Bochum, auf der verbändeübergreifenden Liste 3 kandidieren.
Unser berufspolitischen Anliegen
Hier finden Sie weitere Informationen zur Wahl der Abgeordnetenversammlung der KV Westfalen-Lippe.
Nutzen Sie Ihre Stimme und wählen Sie aktiv und kritisch Ihre
Vertretungen in der für Sie zuständigen KV!
Die 17 bundesweiten, regionalen Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) sind öffentlich-rechtliche Gremien der Selbstverwaltung. Ihre
Aufgaben ist die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen und
psychotherapeutischen Versorgung. Sie gestalten die Verteilung der Kassensitze
oder die Ermöglichung von Sonderzulassungen mit, verhandeln mit den Krankassen über
„Honorartöpfe“, legen Regularien fest, z. B. zur Vergabe von
Terminen/Therapieplätzen über die Terminservicestelle (TSS) und positionieren
sich zu wichtigen Themen wie z. B. der Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur (TI) und des Datenschutzes bzgl. der elektronischen Patientenakte (ePA).
Die Vertreterversammlungen der KVen wählen ihre Vorstände und auch Mitglieder für
wichtige Ausschüsse, wie z. B. den „Beratenden Fachausschuss Psychotherapie“ oder
den Zulassungsausschuss. Sie haben großen Einfluss auf die tägliche Arbeit in
einer psychotherapeutischen Praxis als auch im Rahmen von Anstellungen z. B. in
MVZs.
Die beratenden Fachausschüsse
treffen sich in der Regel viermal im Jahr und besprechen alle wichtigen Themen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen. Sie sind keine Beschlussgremien, sondern haben lediglich beratende Funktion. Sie veröffentlichen auch nichts nach außen, sondern sind nur intern tätig, erarbeiten Resolutionen oder Stellungnahmen gegenüber dem KV- oder dem KBV-Vorstand. Die Vorstände der KVen oder der KBV sind bei den Sitzungen anwesend, außerdem diverse Fachreferent:innen aus der Selbstverwaltung.