Der VPP schließt sich der Stellungnahme der Neuen Gesellschaft für Psychologie (NGfP) prinzipiell an: Die Bundeswehr sollte keinen Einfluss auf die Therapie traumatisierter Soldaten nehmen.
Am 16. September 2013 trat eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und des Bundesverteidigungsministeriums in Kraft, die psychisch kranken Soldaten helfen soll, zukünftig schneller einen ambulanten psychotherapeutischen Behandlungsplatz zu finden: Der Vertrag mit dem Ministerium schaffte erstmals eine rechtliche Grundlage für die Behandlung von Soldaten durch Psychotherapeuten in Privatpraxen (der VPP berichtete).
Eine an sich hilfreiche Regelung für betroffene Soldaten. Nun jedoch regt sich Kritik an den vertraglichen Vereinbarungen: Die NGfP betont in einer aktuellen Stellungnahme, dass aus der Vereinbarung sowie auch dem Programm der eigens konzipierten Fortbildungsveranstaltungen hervorgehe, dass es sich um psychotherapeutische Behandlungen durch zivile Therapeuten unter der Regie und im Interesse der Bundeswehr handele. Jedoch müsse auch die Psychotherapie psychisch belasteter oder traumatisierter Soldaten unabhängig von den Zielen der Bundeswehr sein: Es könne nicht Aufgabe von Psychologen sein, die Reaktionen von Soldaten auf Kriegshandlungen – wie Entsetzen oder Angst vor erneutem Erleben – zu therapieren, um Soldaten für den nächsten Einsatz fit zu machen.
Der VPP konnte weder in der Vereinbarung noch in den diesbezüglich herausgegebenen Informationen oder im Programm der Fortbildungsveranstaltungen - die im Übrigen nicht verpflichtend sind - einen Hinweis auf eine direkte Beeinflussung der Psychotherapeuten durch die Bundeswehr finden. Dennoch schließt er sich prinzipiell der Ansicht der NGfP an: Weder Bundesverteidigungsministerium noch Bundeswehr dürfen Behandlungsmethoden oder Behandlungsziele in der Psychotherapie vorgeben. Auch dürfen generell die Interessen Dritter keinen Einfluss auf den Therapieverlauf haben. Im Mittelpunkt jeder psychotherapeutischen Behandlung müssen allein das Wohl und die Gesundheit des Klienten stehen.