Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Psychotherapie hilft – deshalb endlich die Versorgung der Bevölkerung sicher stellen

Offener Leserbrief zum Spiegel-Artikel „Vertröstet und abgewimmelt“ von Guido Kleinhubbert (Ausgabe 12/2012, S. 61)

In diesem im wahrsten Sinne des Wortes einseitigen Artikel werden Vermutungen und Behauptungen aufgestellt, die jeglicher Grundlage entbehren: So heißt es, dass niedergelassene Psychotherapeuten sich die Patienten mit den vermeintlich leichtesten Störungen rauspickten und die schwer gestörten Patienten indes auf der Strecke bleiben.

So behauptet der Psychiater Heiner Melchinger gebetsmühlenartig, dass Menschen mit Befindlichkeitsstörungen oder Syndromen wie Burnout viel eher einen Therapieplatz bekämen als Menschen mit Persönlichkeits-, schweren Belastungsstörungen oder Psychosen. Das ist schlicht nicht wahr und leider zitiert hier der Spiegel nur eine Behauptung, anstatt valide Belege zu liefern. Zahlreiche Versorgungsstudien sprechen eine andere Sprache: Psychologische Psychotherapeuten behandeln im Gegenteil immer mehr schwer kranke Menschen und dies mit großem Erfolg, wie zum Beispiel die TK-Studie in jüngster Zeit bewiesen hat (http://www.tk.de/tk/pressemitteilungen/archiv-vorjahr/gesundheit-und-service/342722). Zudem gibt es neben der Linderung des persönlichen Leids den nicht unerheblichen Vorteil, dass jeder Euro, der in die ambulante Psychotherapie investiert wird, an anderer Stelle zwei bis vier Euro einspart.

Auch die Unterstellung, dass sich Psychotherapeuten lieber in reichen Wohnvierteln niederlassen anstatt in Problembezirken ist schlicht lachhaft, denn es gibt für kassenzugelassene Psychotherapeuten keine Wahlmöglichkeit. Im Rahmen der Bedarfsplanung durch die kassenärztlichen Vereinigungen sind die Sitze und deren Verortung festgeschrieben. Psychotherapeuten können sich nur da niederlassen, wo ein Kassensitz frei wird. In der Tat gibt es auf dem Land eine noch größere Unterversorgung als im städtischen Ballungsraum, doch diese wurde 1999 mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes festgeschrieben und müsste dringend an den aktuellen Bedarf angepasst werden. Eine Chance bietet hierzu das anstehende Versorgungsstrukturgesetz.

Anstatt „Rosinenpickerei“ zu unterstellen, halten Sie sich in Zukunft besser an Tatsachen wie das KBV-Gutachten (http://www.bptk.de/uploads/media/20120116_KBV-Gutachten_zur_ambulanten_Versorgung.pdf), das wie viele andere Gutachten auch, den gestiegenen Bedarf an Psychotherapie sowie die wichtige und wirksame Rolle der Psychologischen Psychotherapeuten im Gesundheitssystem belegt.

Der Spiegel-Artikel hat auch Reaktionen anderer Verbände hervorgerufen.

Mit freundlichen Grüßen
Uschi Grob
Fachreferentin des VPP