Am 16. September 2013 trat eine Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und des Bundesverteidigungsministeriums in Kraft, die psychisch kranken Soldaten helfen soll, zukünftig schneller einen ambulanten psychotherapeutischen Behandlungsplatz zu finden.
Die unzureichende psychotherapeutische Versorgung von Soldaten war in der vergangenen Zeit immer wieder Gegenstand politischer Debatten gewesen. Entsprechend kritisierte auch der Wehrbeauftragte in seinem Bericht 2012: „So kommt es immer wieder vor, dass Soldatinnen oder Soldaten von Truppenärzten Probesitzungen bei Therapeuten verschrieben bekommen, eine Langzeittherapie aber von der Bundeswehr als nicht genehmigungsfähig abgelehnt wird, weil diese Therapeuten nicht über die erforderliche Zulassung verfügen. Die Betroffenen müssen sich dann einen neuen Therapeuten suchen. Bereits entstandene Vertrauensverhältnisse werden so obsolet. Solche Situationen sind für die durch ihre Traumatisierung schon genug belasteten Soldatinnen und Soldaten unzumutbar und unbedingt zu vermeiden.“
Der Vertrag mit dem Ministerium schaffe nun erstmals eine rechtliche Grundlage für die Behandlung von Soldaten durch Psychotherapeuten in Privatpraxen, heißt es in der Presseerklärung der BPtK. Bisher sei dafür eine aufwendige Einzelfallprüfung notwendig gewesen. Künftig seien traumatisierte Soldaten nicht mehr ausschließlich auf die überlaufenen Praxen der für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Psychotherapeuten angewiesen.
Die BPtK plane, laut eigenen Angaben, die Bundeswehr dabei zu unterstützen, eine ausreichende Anzahl von Psychotherapeuten für die Versorgung von Soldaten zu finden. Außerdem seien spezifische Fortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeuten vorgesehen.
In der Regel werde für die Behandlung eine Vergütung in Höhe des 2,0-fachen Satzes der Gebührenordnung (GOÄ) gezahlt, was in etwa der Vergütung in der gesetzlichen Krankenkasse entspricht.
Für die Behandlung von Soldaten durch zugelassene Psychotherapeuten ändere sich durch den Vertrag hingegen nichts. Diese erfolge weiterhin ausschließlich nach dem bereits existierenden Vertrag, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit der Bundeswehr geschlossen hat.
Marcus Rautenberg