Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Praktische Hilfen zur Behandlung und Abrechnung von Ukraine-Flüchtlingen

Für Kassenpraxen gilt bis Ende Mai 2022: Die medizinische Versorgung erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die zuständigen Ämter der
Kommunen stellen dazu Behandlungsscheine für einen Arztbesuch aus.

Auch Krankenkassen können in einigen Bundesländern Behandlungsscheine ausstellen (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen). Behandelnde reichen die Behandlungsscheine zusammen mit der Abrechnung bei ihrer KV ein.

Eine Behandlung in Notfällen kann auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Notwendig sind: ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung. 
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