Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Runder Tisch GK-II-Verbände und BPtK zur Finanzierung der Aus- und Weiterbildung am 27. Januar 2023

 

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lud die Verbände des Gesprächskreis II (GK-II) am 27.01.2023 zur Abstimmung einer konzertierten Aktion virtuell ein. Für den VPP/BDP war Johanna Thünker dabei.

Bericht aus dem BPtK-Vorstand

Im vergangenen Jahr übermittelte die BPtK nach vorheriger Rücksprache mit Verbänden und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsinstitute (BAG) und juristischer Prüfung konkrete Änderungsvorschläge für Regelungen der Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Vonseiten des BMG war eine Prüfung des Anliegens und ein Austausch auf Arbeitsebene angekündigt worden, das im Vorfeld des Gesprächs stattfand. Beim Gespräch selbst wurde vonseiten des BMG die Notwendigkeit einer zusätzlichen finanziellen Förderung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen über die Vergütung der Versorgungs­leistun­gen hinaus grundsätzlich infrage gestellt. Die Begründung einer Förderungsnotwendigkeit in der ambulanten Weiterbildung zur Sicherung der Patienten­ver­sorgung - wie in der Allgemein­medizin - überzeugte nicht, da es bei den Psycho­therapeut*innen keinen Nachwuchsmangel gäbe. Zusammenfassend wurde vom BMG nach der Diskussion festgestellt, dass man zwar die Problematik „etwas mehr verstanden“ hätte, das BMG aber von einem gesetzgeberischen Handlungsbedarf noch nicht überzeugt wäre. Aus Sicht der BPtK war das Ergebnis des Gesprächs sehr enttäuschend.

Konzertierte Aktion

Geplant ist nun eine konzertierte Aktion des psychotherapeutischen Berufsstandes unter Koordination der BPtK. Beteiligt werden sollen: die GK-II-Verbände, die Landespsychothera­peutenkammern, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundeskonferenz PiA (BuKo), die Psychologie-Fachschaftenkonferenz (PsyFaKo) sowie ggf. auch ärztliche Kolle­g*innen. Außerdem soll mit Betroffenenverbänden zusammengearbeitet werden.

Das erklärte Ziel ist, die Finanzierung der Weiterbildung in eines der beiden anstehenden Versorgungsgesetze zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen sind unter anderem eine gemeinsame Resolution, Briefe an Minister und Politiker:innen, Gespräche sowie eine Petition geplant. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Task-Force eingerichtet, in der aus jeder der o. g. Gruppen zwei Personen vertreten sein sollen und die Aktionen ausarbeiten und vorbereiten. Über die finale Größe des Gremiums wird diskutiert. Der erste Termin ist bereits im Februar.

Vonseiten der BPtK wird klargestellt, dass es hier nur um die Finanzierung der Weiterbildung geht, nicht um die der 2032 auslaufenden Ausbildung. Es wird dazu aufgerufen, in der Kommunikation zunächst recht einfache Formulierungen zu wählen („für die ambulante Weiterbildung muss die ausreichende Finanzierung geregelt werden“, „in der stationären Ausbildung fehlen Klinikplätze“, etc.), die man aber auf Nachfrage konkretisieren und mit Vorschlägen unterfüttern kann.

Verschiedene inhaltliche Details und Argumentationslinien werden andiskutiert. Unter anderem darüber, dass unsere Haltung, dass Theorie, Selbsterfahrung und Supervision als Bestandteil der Ausbildung nicht überall positiv aufgenommen werde. Von politischer Seite werde argumentiert, dass dies bei der Facharztausbildung auch in der Freizeit zu absolvieren sei. Hier wird von unserer Seite klar argumentiert, dass die schlechten Ausbildungsbedingungen ja erst Anlass zur Reform gegeben haben, und dass Defizite bei der Facharztausbildung nicht nur zulasten der Patient:innensicherheit gingen und dies auch kein Argument dafür sein dürften, eine ebenso defizitäre Weiterbildung bei uns zu installieren.

Vonseiten des VPP/BDP wird kritisch nachgefragt, ob man die Interessen der PiA tatsächlich nicht mehr in den Fokus nehmen wolle. Johanna Thünker verwies dabei auf die o. g. Resolution des GK-II von vor einem halben Jahr. Dies wird vom BPtK-Präsidenten eindeutig bestätigt, weiterer Widerstand aus dem Plenum erfolgt nicht, was Verwunderung unsererseits auslöst.

Mehrere Teilnehmer*innen (auch aus dem VPP/BDP) plädieren für eine gute Einbindung von Betroffenennetzwerken und anderen Aktionsbündnissen (z.B. https://www.therapieplaetze.jetzt). Während sonst eher zentrale Koordination gewünscht ist, sehe man hier die Verbände in der Pflicht, „ihre Kontakte zu nutzen“. Eva-Lotte Brakemeier (DGPs) wies auf die Wichtigkeit der engen Zusammenarbeit mit PiA und Studierenden hin. Dass dies erfolgreich sei, habe sich unlängst wieder bei den Verhandlungen zur patientenorientierten Lehre gezeigt.

Vonseiten des BPtK-Vorstandes wurde eindrücklich darauf hingewiesen, dass mit den beiden geplanten Versorgungsgesetzen weitreichende Änderungen für die Psychotherapie ins Haus stehen könnten. Auch deshalb müsste man Vorschläge zur Finanzierung jetzt einbringen und seine Kräfte bündeln. Aus dem Plenum wurde dafür geworben, dass man die Themen Ausbildung und Versorgung in Zusammenhang bringen müsste, statt sie in Konkurrenz zu stellen.

Johanna Thünker