Der Verband VPP im BDP e.V. befürwortet den Änderungsvorschlag zu den OPS 2024 der BPtK. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben die gesetzliche Berechtigung und die fachliche Qualifikation, psychisch Erkrankte heilkundlich zu behandeln. Im ambulanten Setting leiten sie vollumfänglich die Behandlung. Die hier beantragte Anpassung für den stationären Rahmen ist erforderlich. Der vorliegende Vorschlag ermöglicht eine sinnvolle Kooperation bei der Leitung der Behandlung durch ärztliche und psychologisch psychotherapeutisch Behandelnde und wird erfolgreich in vielen Kliniken bereits praktiziert.
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