Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wenden uns an alle Mitglieder, v. a. auch an kassenzugelassene Mitglieder. Der VPP unterstützt die Protestaktion „Praxenkollaps“ und hat bislang an allen Treffen mit der Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV aktiv teilgenommen.

Teil des Protestes ist eine von der KBV beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition, in der die großen Probleme in der ambulanten Versorgung und auch in Kassenpraxen deutlich gemacht werden. Es werden sieben Forderungen aufgestellt, die zu einem großen Teil auch für psychologisch-psychotherapeutische Praxen zutreffen und eine Versorgungsverbesserung aller gesetzlich Versicherten mit sich bringen sollen.

  • Eine tragfähige Finanzierung: Kostensteigerungen und Inflation müssen unmittelbar berücksichtigt werden.

  • Die Abschaffung der Budgets: Praxen müssen für die Leistungen bezahlt werden, die sie täglich erbringen.

  • Die Umsetzung der Ambulantisierung: mehr ambulante statt stationärer Operationen. Das erspart den Patientinnen und Patienten unnötige Krankenhausaufenthalte und dem Gesundheitssystem auf Dauer Kosten. Und zusätzlich entlastet es die Krankenhäuser.

  • Eine sinnvolle Digitalisierung: Abläufe in den Praxen dürfen nicht zulasten der Versorgung und damit der Patientinnen und Patienten behindert werden, die Technik muss nutzerfreundlich und funktionsfähig sein.

  • Mehr Weiterbildung in Praxen: Die ärztliche und psychotherapeutische Weiterbildung muss dort stattfinden, wo die Kolleginnen und Kollegen gebraucht werden.

  • Weniger Bürokratie: Die Medizin muss im Vordergrund stehen und nicht der „Papierkram“.

  • Keine Regresse: Medizinisch unsinnige Wirtschaftlichkeitsprüfungen gehören abgeschafft. Ärztinnen und Ärzte müssen ihren Patientinnen und Patienten das verschreiben dürfen, was medizinisch sinnvoll und notwendig ist – ohne befürchten zu müssen, verordnete Medikamente oder andere Leistungen später aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

Wir bitten alle Mitglieder, die Petition zu unterstützen. Bürger:innen bieten sich zwei Möglichkeiten die Petition zu unterzeichnen: Sie kann ab sofort handschriftlich mitgezeichnet werden (Petitionsnummer: 158622). Die KBV stellt dazu eine Unterschriftenliste zum Ausdrucken bereit. Ergänzend dazu gibt es ein Infoblatt (in zwei Varianten), das ebenfalls in den Praxisräumen ausgelegt oder ausgehängt werden kann.

Sobald der Petitionsausschuss des Bundestages die Petition nach Prüfung im Internet veröffentlicht hat, kann sie auch online (und weiterhin auf Papier) unterzeichnet werden. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Mitzeichnungsfrist von vier Wochen. Vor Ablauf der Mitzeichnungsfrist müssen auch die Unterschriftenlisten beim Petitionsausschuss vorliegen. Die KV Berlin wird die Mitglieder über die Frist informieren, sobald bekannt.

Hier die Materialien auf einen Blick:

Die ausgefüllten Unterschriftenlisten können per Post, per Fax oder als Scan per E-Mail an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geschickt werden:

  • per Post: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
  • als Scan per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • per Fax: 030 227-36053

Hier geht es nochmals zur Petition.

Mit besten Grüßen

Ihr VPP-Team