Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

BDP fordert: Psychotherapeutische Versorgung wirklich verbessern!

Lange angekündigtes Versorgungsgesetz bleibt deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück

Pressemitteilung

Berlin, 02.04.2024: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) begrüßt den Arbeitsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) als richtigen und wichtigen Schritt. Der Gesetzesentwurf, mit dem diverse Bereiche der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Deutschland geregelt werden sollen, bleibt jedoch deutlich hinter den umfangreichen im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation psychisch erkrankter Menschen zurück. 

Die Länge der Wartezeiten auf einen Therapieplatz ist regional sehr unterschiedlich. Der Verband begrüßt das Vorhaben der Einführung einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe für Leistungserbringer*innen für die Behandlung von Kinder- und Jugendlichen im Entwurfstext. Hier können Parameter wie die Entfernung zwischen Wohnort und Praxis berücksichtigt und dem Bedarf an zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten Rechnung getragen werden. In einem weiteren Schritt braucht es auch Lösungen bei der Versorgung von erwachsenen Patient*innen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. „Vielerorts finden Patient*Innen keinen Therapieplatz. Im Ruhrgebiet betragen die Wartezeiten beispielsweise bis zu zwei Jahren. Die Bedarfsplanung muss sich deshalb am realen Bedarf der Betroffenen orientieren – für Patient*innen aller Altersgruppen“, fordert VPP-Regionalgruppen-Vorsitzende in NRW, Dr. Johanna Thünker.

Und: „Da wo Schwerstkranke behandelt werden, muss eine leitliniengerechte Behandlung sichergestellt sein. Davon sind wir in deutschen Psychiatrien weit entfernt“, kritisiert Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP und fordert, Psychotherapeut*innen mit Fachkunde endlich in der Stellenplanung gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie in ausreichendem Umfang zu berücksichtigen. Trotz der absoluten Dringlichkeit wurde dieser Bereich vom Bundesgesundheitsministerium noch nicht berücksichtigt.

Die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen bedarf insgesamt einer deutlichen Verbesserung, bei der die ohnehin knappen Ressourcen sinnvoll und effizient einsetzt werden. Über die Verfügbarkeit von ausreichenden ambulanten Behandlungsmöglichkeiten hinaus, braucht es dafür eine Vernetzung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen. Hierfür müssen Strukturen in der Regelversorgung geschaffen und etabliert werden.

Aktuell besteht zwar noch kein Fachkräftemangel im Bereich der Psychotherapie, kurzfristige Versorgungsengpässe könnten allein durch das Schaffen von Kassensitzen bzw. Stellen in Kliniken geschaffen werden. Mittelfristig besteht jedoch die Notwendigkeit, die Versorgung durch einen gut qualifizierten Nachwuchs sicherzustellen. Dies ist allerdings in Gefahr, denn mit dem Psychotherapie-Ausbildungsreformgesetz wurde 2019 zwar die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung neu geregelt, jedoch dabei die Finanzierung der Weiterbildung vergessen! 

Es ist noch ein weiter Weg, um die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen zu verbessern und langfristig zu sichern. Der BDP und seine Sektion VPP fordern deshalb in Richtung Ampel-Koalition den Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag nun Taten folgen zu lassen und das GVSG in diesem Sinne nachzubessern.

Ihre Ansprechpartnerin:

Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
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