Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Neues zur Abrechnungsempfehlung GOP und zur GOÄ/GOP neu

Dem Vernehmen nach ist sich die Ärzteschaft, obwohl sie dem BMG bereits eine abgestimmte GOÄneu vorgelegt hatte, nun erneut uneins. Die Aufwertung der sprechenden Leistungen gehe mit einer Abwertung der technischen Leistungen einher.

Darauf seien die Kolleg*innen nun erst aufmerksam geworden und hätten den Diskurs wieder eröffnet. Dies wird wieder neuen Sand in das Getriebe bringen. Auch durch die unklare politische Lage bleibt völlig offen, wie es weitergeht. Eine Verabschiedung der Rechtsverordnung durch das BMG scheint jedenfalls nicht in naher Zukunft erwartbar.

Was tun?

Ein Grund mehr die Abrechnungsempfehlung konsequent zur Anwendung zu bringen. Die gute Nachricht für das Bundesland Hamburg ist, dass die dortige Landesbeihilfe inzwischen rückwirkend zum 1. Juli 2024 zugestimmt hat. Nur Schleswig-Holstein ist als einzige Landesbeihilfe immer noch nicht mit im Boot. Seit die Abrechnungsempfehlung in Kraft getreten ist, hat die Bundespsychotherapeutenkammer monatlich Informationsveranstaltungen durchgeführt. Wir waren dabei und haben Informationen daraus in FAQ und in die Musterrechnung fließen lassen.

Expositionen KZT

Der Hinweis, dass sich Expositionstherapien im Rahmen der neuen Kurzzeittherapie nicht abbilden lassen (bisher ist die Abrechnung der 812 analog auf 2x an einem Kalendertag beschränkt), wurde von der BPtK aufgenommen und mit den Verhandlungspartnern beraten. Es sei geplant, die Empfehlung entsprechend zu prüfen und zu ergänzen, wie auch in Bezug auf andere Themen, z. B. die Aufwertung von Bezugspersonenstunden im KiJu-Bereich. Falls Expositionen im Therapieplan vorgesehen sind, sollte vorab mit den Kostenträgern abgesprochen werden, ob und wie die Kosten übernommen werden. Es bestehe die berechtige Erwartung, dass wohlwollend geprüft werde, dass die Leistung dann mehr als 2x an einem Kalendertag abgerechnet werden kann.

Ziffer 801

Falls Sie bisher noch nicht die Ziffer 801 analog abrechnen oder Zweifel haben, wie Sie dies tun könnten: Konkrete Empfehlung ist, die Ziffer in jeder Sitzung anzuwenden, abgesehen von der Sprechstunde, weil hier die Abrechenbarkeit nicht gegeben ist, was auch logisch ist, da die Befunderhebung sowieso Teil der Sprechstunde ist. Die Indikation dafür muss selbstverständlich vorliegen. Dies ist aber in aller Regel der Fall, denn in jeder Therapiestunde muss man sich vom Zustand der Patient*in überzeugen. Achtung: Formal bitte darauf achten, dass drei Bereiche, z. B. Orientierung, Affekt, Antrieb abgefragt werden und dies auch dokumentiert wird. Auch muss es eine (zeitlich relevante) zusätzlich zur Sitzung erbrachte Leistung sein, die auch zu dokumentieren ist. Beispiel: Am Beginn der Sitzung fragen Sie die Themen ab, dokumentieren dies und schließen die Sitzung ca. 3-5 Minuten später als üblich. Zu beachten ist, dass die Ziffer für das Einzelsetting gedacht ist. Sie ist nicht sinnvoll im Gruppensetting anwendbar.

Sandra Cotta