Die Bundesärztekammer fürchtet, dass sich die überfällige Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) noch weiter hinauszögert. Zumindest drohe das, wenn der Gesetzgeber das nun vorgelegte Gutachten der Honorarkommission für ambulante ärztliche Vergütung berücksichtige.
BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt befürchtet, dass es zu Verzögerungen bei den Reformen der GOÄ und des EBM kommen kann. Zur Erinnerung: Die Kommission hatte in ihrem gestern vorgelegten Gutachten zwar keine Einheitsgebührenordnung vorgeschlagen. Allerdings halten die Wissenschaftler eine „Harmonisierung“ der Leistungslegendierung von EBM und GOÄ für angezeigt.
Für die Bundesärztekammer – die gerade mit viel Aufwand eine Leistungslegendierung für eine neue GOÄ erarbeitet hat – wäre das ein Alptraum: Dem Gutachten zufolge müsste ein von beiden Vergütungssystemen unabhängiger Leistungskatalog erst einmal neu definiert werden, der dann die Basis für Reformen von GOÄ und des EBM bilde. „Wenn jedoch ein solcher Prozess völlig neu aufgesetzt wird, sind jahrelange Verzögerungen dringend notwendiger Reformen bei den Vergütungssystemen von GKV und PKV programmiert. Dies auch deshalb, weil einer gemeinsamen Leistungslegendierung eine Kostenkalkulation folgen soll, die die relativen Bewertungen der Leistungen im Vergleich zueinander festlegt“, warnte die Bundesärztekammer am Mittwoch auf eine Anfrage des änd hin.
Sehr viel effizienter wäre es, auf die von der Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe geleisteten Vorarbeiten für eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte aufzusetzen. „Der Entwurf einer neuen GOÄ berücksichtigt das gesamt Leistungsspektrum ärztlicher Tätigkeiten in Deutschland. Die Preise sind transparent betriebswirtschaftlich kalkuliert. Damit kommt der Entwurf der GOÄneu der von der KOMV geforderten systemunabhängigen Leistungsbeschreibung sehr nahe“, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme.
Erste Konsequenz aus den Beratungsergebnissen der KOMV müsse deshalb die schnelle Umsetzung der GOÄneu sein. „In einem nächsten Schritt kann diese dann als Grundlage für eine Reform des Vergütungssystems im GKV-Bereich dienen“, so die Hoffnung.
Immerhin bestätige das Gutachten die Auffassung der Kammer, dass eine Einheitsgebührenordnung nicht sinnvoll sei. Die wahrgenommenen Unterschiede zwischen dem System hätten ihren Ursprung in den Mengenbegrenzungen und Leistungseinschränkungen in der vertragsärztlichen Versorgung. „Folglich vermag eine einheitliche Vergütungsregelung das Missverhältnis von unbegrenztem Leistungsanspruch bei begrenzten finanziellen Mitteln in der GKV nicht aufzulösen.“
Meldung Ärztenachrichtendienst 29012020 / GOÄ und EBM