Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Psychische Beeinträchtigungen spielen bei Arbeits-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Fragen der Behinderung und Rehabilitation häufig eine Rolle und müssen im Rahmen von sozialrechtlichen Rahmenbedingungen begutachtet werden. Diese Entwicklungen sind in der Sozialgesetzgebung nur unzureichend berücksichtigt. Diese bevorzugt größtenteils explizit medizinische Sachverständige auch in der psychologischen Begutachtung. So ist zum Beispiel im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt, dass Gesundheitsdaten nur bei Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten erhoben werden dürfen. Ein anderes Beispiel findet sich im Sozialgerichtsgesetz (SGG). Wenn die Betroffenen vor einem Sozialgericht klagen, kann nach § 109 SGG nur „ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden“. Dieses Problem betrifft auch andere Regelungen im Sozialrecht, die explizit medizinische Sachverständige auch in der psychologischen Begutachtung bevorzugen.
Wir als Sektion möchten uns politisch für mehr psychologischen Sachverstand in der sozialrechtlichen Begutachtung einsetzen und bitten Sie um Ihre Unterstützung.
Bitte berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen im sozialrechtlichen Kontext. Wir möchten insbesondere gerne von Ihnen wissen:
- Spielt die sozialrechtliche Begutachtung in Ihrer täglichen Praxis eine Rolle?
- Wurden Sie durch die gültige Sozialgesetzgebung schon einmal an der Ausübung Ihrer Tätigkeit gehindert (ja/nein)? Falls ja, können Sie Beispiele nennen.
- Sind Ihnen Verfahren bekannt, in dem durch ein „unqualifiziertes“ medizinisches Gutachten der oder die Betroffene nicht die zustehenden Leistungen bekommen hat?
- Werden Sie von Medizinerinnen und Mediziners nach Ihrer psychologischen Perspektive gefragt (ja/nein)? Wenn ja, kommt das eher häufig, gelegentlich oder selten vor?
- Gibt es in Ihrem Netzwerk Akteure, die mit diesen Fragen und Herausforderungen befasst sind?
Senden Sie Ihre Mail an Stefanie Grunert, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vielen Dank!
Anja Kannegießer,
Sektion Rechtspsychologie