Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Anschreiben KVB: Antrag Corona Entschädigung

Aktuelles Anschreiben an KV Bayern: Schlechte Informationen zur Antragsberechtigung von Kassenpraxen für Corona-Entschädigung

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Dr. Ritter-Rupp,
aktuell gestalten die KVen die Ausarbeitung von konkreten Maßnahmen zum Rettungsschirm von Kassenpraxen aufgrund der COVID-19-Pandemie.
Sie als KV Bayern haben die Mitglieder am 29.05.2020 angeschrieben und unter Fristsetzung bis 21.06.2020 eine Eingabe (Erklärungen zu bisherigen in Anspruch genommenen Hilfsmaßnahmen) gefordert. Falls diese Eingabe nicht fristgerecht erfolgt, würde die Praxis ihre Anspruchsberechtigung auf Entschädigungszahlung verlieren.
Wir bitten Sie, bei einer derartig wichtigen Maßnahme die Mitglieder ohne Setzung einer engmaschigen Frist über die Regularien aufzuklären. Gerade die von uns vertretenen Psychotherapiepraxen sind am unteren Ende der ärztlichen Einkommensrangreihe und sind somit besonders in Ihrer Existenz gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen

Vorstand VPP im BDP e.V.