Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben beschlossen, die Corona-Sonderregelungen für die ambulante Versorgung bis Ende des Jahres zu verlängern.
Demnach sind die Fallzahlen und Leistungsmengen psychotherapeutischer Videositzungen weiterhin nicht limitiert. Auch Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen (in begründeten Einzelfällen) sowie die neuropsychologischen Therapien können über den 30.09.2020 hinaus per Video durchgeführt werden.
Telefonische Sitzungen sind nicht mehr abrechenbar. Trotz steigender Fallzahlen und Kritik wurde die Sonderregelung des 2. Quartals nicht mehr aufgegriffen. Ebenso können Akutbehandlungen und Gruppenpsychotherapie weiterhin nicht per Video erbracht werden. Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie können jedoch zunächst befristet bis Ende des Jahres mit einer formlosen Anzeige an die Krankenkasse in Einzelsitzungen umgewandelt werden.
Julia Zick