Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Bericht vom Treffen des GK II am 24.10.2019

Der Gesprächskreis II (GK II) ist ein Zusammenschluss von mittlerweile 36 psychothera­peu­tischen Verbänden in Deutschland. Der GK-II tagt üblicherweise zweimal jährlich und wird dabei reihum von den teilnehmenden Verbänden ausgerichtet. Der Termin im Mai dieses Jahres musste leider wegen der Corona-Pandemie entfallen. Die Herbst-Tagung fand aus dem gleichen Grund virtuell auf Einladung des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten bvvp e.V. statt (die Ausrichtung erfolgt reihum). Bei einem GK-II Treffen berichten die Verbände sich gegenseitig von ihren Aktivitäten, beraten über aktuelle politische Ereignisse, verabschieden Resolutionen und planen ggf. gemeinsame Aktivitäten (so wie im Juni die Fachtagung zum PsychThG).

Beim Treffen am 24.10.2020 gab es ein umfangreiches Programm mit mehreren Gästen. Insbesondere die Ausbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses stand im Vordergrund, so stellte sich das das PiA-Politik-Treffen vor und brachte eine Resolution ein und am Nachmittag stand der wissenschaftliche Referent des Institutes für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) den Verbänden Rede und Antwort. Insgesamt drei Resolutionen wurden diskutiert, die Stimmungsbilder waren stets eindeutig positiv. Da der GK-II jedoch im Konsens entscheidet und nur 26 der 36 Verbände bei dem Treffen anwesend waren, wird in einem anschließenden Umlaufverfahren final abgestimmt. Sobald die Texte veröffentlicht sind, finden Sie diese auf www.vpp.org.

Bezüglich der Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) waren drei Mitglieder des PiA-Politik-Treffens (PPT) den ganzen Tag über als Gäste anwesend. Als der Tagesordnungspunkt an der Reihe war, berichtete Mechthild Leidl über die Arbeit des PPT. Anschließend berichtete Elisabeth Dallüge über die Situation der PiA und stellte einen Resolutionsentwurf zur angemessenen Bezahlung der praktischen Tätigkeit gemäß der Grundberufe der PiA (Psycholog/in, Pädagog/in) vor. Es folgte eine lebhafte Debatte darüber, welche Vor- und Nachteile dies haben sollte, trotz aller Sorgen, dass PiA dann vielleicht nicht mehr attraktiv genug sein könnten für die Klinik oder es lokale Regeln geben könnte, die dann eine Anerkennung der praktischen Tätigkeit erschweren oder gar ablehnen könnten, bekannte sich das Plenum mehrheitlich zu den Interessen der PiA und mit einigen kleinen Modifikationen ging der Text ins Umlaufverfahren.

Das IMPP war eingeladen worden, nachdem bei der letzten Sitzung Irritationen über Auftrag und Vorgehen festgestellt wurden. Zur Vorbereitung fand am Vormittag eine interne Aussprache statt, am Nachmittag stellte Ulrich Scherer, wissenschaftlicher Referent für den Fachbereich Psychotherapie des IMPP die Arbeit des Unternehmens vor. Eine wichtige neue Information dabei war, dass das IMPP nun auch offiziell für die zukünftigen Parcoursprüfungen nach dem Studium zuständig sein wird – erstmalig im Herbst 2022, auch in der Medizin soll es zukünftig mündlich-praktische Prüfungen geben. Die zentrale Aufgabe des IMPP ist die Erstellung von Gegenstandskatalogen und Prüfungsfragen. Das IMPP hat aber auch Kontakt zu den „obersten Gesundheitsbehörden“, dieser soll sich jedoch vor allem auf Fragen von Methodik und Didaktik der Prüfungen beziehen. In den Arbeitsgruppen zur Entwicklung der neuen Gegenstandskataloge sind sehr viele ehrenamtliche Akteuerinnen und Akteure, Herr Scherer betonte nochmal, dass eine Aufwandsentschädigung oder gar ein Verdienstausfall nicht gezahlt werden könne. Es wurde diskutiert, inwieweit dadurch ein Bias in der Besetzung der Arbeitsgruppen oder auch Probleme, sie überhaupt zu besetzen, auftreten können.
Auch zur Musterweiterbildungsordnung gab es eine Aussprache. Diese soll bereits im Mai kommenden Jahres vom Deutschen Psychotherapeutentag verabschiedet werden. Viele Mitglieder des GK II sind dort als Delegierte und/oder im Vorfeld in verschiedenen ExpertInnengruppen an der Entwicklung beteiligt, in der Vorwoche fand eine Videokonferenz zwischen Mitgliedern des GK-II  und dem Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer statt. Die Diskussion am 24.10.2020 machte nochmal die noch bestehenden Meinungs­verschiedenheiten insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der „Verklam­merung“ der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Psychoanalyse deutlich. Eine Einigung scheint hier immer noch in weiter Ferne.

Ebenfalls zu Gast waren Lea Dohm und Katharina Simons von Psychologists for Future. Sie stellten das Projekt vor und dessen zentrales Ziel, nicht nur das Klima zu schützen sondern dazu fachlich adäquat auf die psychosozialen Folgen der Klimakrise und der damit einhergehenden gesellschaftlichen Transformation zu reagieren. Dazu gibt es bereits ganz konkrete Ideen wie beispielsweise eine Nachhaltigkeits-Checkliste für Praxen. Auch bei den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sei das Thema bereits angekommen, sie hätten bereits einen Verein gegründet (KLUG e.V.) und forcierten, dass das Thema in jedem Gremium seien Platz findet. Das Plenum reagierte anfangs etwas verhalten, folgte aber dem Vorschlag, im kommenden Jahr einen gemeinsamen Klima-Gipfel abzuhalten. Der VPP ist gewillt, sich dabei in Rücksprache mit der Sektion Gesundheit-, Umwelt- und Schriftpsychologie einzubringen.

Bereits im Vorfeld der Sitzung wurde eine weitere Resolution zum Thema „Essentielle Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Behandlung sichern“ von einer Arbeitsgruppe des GK-II, eingebracht und beraten. Für den VPP war Johanna Thünker in dieser Arbeitsgruppe aktiv. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich die Reaktion auf die Abschaffung des Gutachterverfahrens, die der Bundesgesetzgeber im Omnibusteil des PsychThAusbRefG im letzten Jahr beschlossen hat. Bis 2022 soll dieses durch andere Qualitätssicherungsmaßnahmen ersetzt werden, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde beauftragt, dieser wieder beauftragte das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG, wir haben darüber BPtK-Qualitätssicherungskonferenz am 09.09.2020). Da das Verfahren leider alles andere als transparent ist und mit dem Gutachterverfahren auch die Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung wegfiel, hat der Berufsstand sich entschlossen, hier aktiv seine Bedenken und Forderungen einzubringen.

Spontan noch von Susanne Berwanger (VPP) auf die Tagesordnung gesetzt wurde ein Resolutionsentwurf zum Ausbau des Schutzes von Patientendaten. Der Entwurf basierte auf der Stellungnahme des BDP/VPP und wurde parallel zur Sitzung von einer verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe ergänzt und angepasst.

Johanna Thünker