Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Bericht Verbändetreffen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV

Bericht Verbändetreffen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV

Am 12.03.2021 lud die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV zum jährlichen Verbändetreffen. Neben zahlreichen medizinischen Verbänden waren auch verschiedene psychotherapeutische Verbände vertreten. Der Vorstandsvorsitzende der KBV. Im Fokus standen verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: Impfregularien und z.B. Regularien zu Hygienepauschalen. Aber auch aktuelle Gesetzgebungsverfahren wie z.B. das Digitale Versorgungs- Pflege und Modernisierungsgesetz DVPMG, Regelungen darin zu DiGAs (siehe unten) und die aktuelle, unzureichende EBM-Bewertungen zur Einführung der elektronischen Patientenakte ePA, wurde angesprochen und kritisiert.

DiGAs

Sehr kritisch bewertet wurden die Regularien zu den kassenfinanzierten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs). Zahlreiche ärztliche Kolleginnen und Kollegen monierten, dass sie zwar DiGas verordnen können, aber keine weitere Leistungserbringung, z.B. für die Beratung, vorgesehen sind. Auch sei die Haftung unklar: verschreibt der Behandelnde die DiGA, haftet er/sie und kann aber keine Beratungsleistung abrechnen. Erwähnt wurde das Beispiel einer in Bayern erprobten App für jugendliche Asthma-Patientinnen und Patienten. So habe der dann entstehende Expertenchat der App zu größeren Diskussionen mit den ärztlich Behandelnden geführt. Ohne Begleitung verläuft eine App ins Leere, wurde resümiert.

Akuttherapie als Fernbehandlung

Der VPP setzte sich beim Treffen (wieder) für die Genehmigung der Akutbehandlung als Videobehandlung ein. KBV Vorstand Dr. Gassen beschrieb, dass aus Sorge vor einer „Kommerzialisierung“ der Akutleistungen durch eher kommerziell orientierte Fernbehandlungsanbieter von einer Freigabe abgesehen wurde.

Mangel an psychotherapeutischer Versorgungskapazität

Der VPP brachte ein, dass die Versorgung mit einem ambulanten Therapieplatz bei psychisch Erkrankten aktuell durch noch längere Wartezeiten und verstärkten Andrang im 2. Corona-Lockdown noch schlechter geworden ist. Maßnahmen zur Erleichterung von Kostenerstattung und Ermöglichung von mehr Behandlungskapazität durch mehr Ermächtigungen wurden von Gassen eher als schwierig bewertet. Eine Sonderermächtigung könne schlecht nach Corona wieder zurückgenommen werden. Der Spitzenverband der Krankenkassen sähe den Kostenerstattungsausbau kritisch.

Elektronische Patientenakte

Kritisch wurde bewertet, das Leistungserbringende nur für die Befüllung und nicht für eine Beratungsleistung zusätzlich honoriert werden. Aktuell können Kassenpraxen für die Erstbefüllung der ePA 10 Euro und in den Folgequartalen 1,67 Euro abrechnen. Hier müsse aber der Gesetzgeber eine Änderung einführen, da die Beratung gesetzlich geregelt wurde und nur durch die Krankenkassen durchgeführt werden müsse.

12.03.2021

Susanne Berwanger für den VPP Vorstand