BERUFSPOLITIK AKTUELL
EBM-Ziffern für neuropsychologische Therapie beschlossen
Patienten, die infolge neurologischer Erkrankungen an neuropsychologischen Störungen leiden, können die neuropsychologische Therapie jetzt auch im Rahmen der GKV-Routineversorgung bei ambulanten Psychotherapeuten mit Zusatzweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie durchführen. Seit 01.01.2013 enthält der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) Gebührenpositionen für die entsprechenden diagnostischen und therapeutischen Leistungen.
Jedoch werden auch weiterhin aufgrund zu weniger Vertragspsychotherapeuten für die neuropsychologische Versorgung Behandlungen per Kostenerstattung bei einem entsprechend qualifizierten, aber nicht zur GKV-Versorgung zugelassenen Psychotherapeuten erforderlich sein. Qualifizierte Psychotherapeuten, die in stationären Einrichtungen arbeiten, können auf Antrag auch ambulante Leistung anbieten.
Quelle: www.bptk.de
Vertragsbehandler sprechen sich für Erhalt des Sicherstellungsauftrags in ärztlicher Selbstverwaltung aus - allerdings nur unter gewissen Bedingungen
Die überwiegende Mehrheit (76%) der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Deutschland möchte, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambulante psychotherapeutische und medizinische Versorgung weiterhin in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung bleibt. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter rund 80.000 Vertragsbehandlern durch das Meinungsforschungsinstitut infas. Allerdings sprechen sich nur 10 Prozent der Befragten dafür aus, dass auch die gesamten Abläufe so bleiben, wie sie jetzt sind. Ein Großteil der Befragten fordert Änderungen: Am wichtigsten sind den Befragten dabei feste und kostendeckende Preise (94 Prozent), Selbstbestimmung über Form und Inhalt der Fortbildung (93 Prozent) sowie Wiederherstellung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit (85 Prozent). Die Mengensteuerung dürfe nicht zur Absenkung der Einzelleistungen führen (91 Prozent).
Lesen Sie den vollständigen Artikel unter: www.vpp.org/meldungen/13/130130_selbstverwaltung.html
Private Krankenversicherer planen Verbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung
Im Zuge der Einführung der Unisex-Tarife zum 21.12.2012 verbessern viele Private Krankenversicherungen ihre Tarife und nehmen damit die Kritik der Öffentlichkeit auf, ihre Tarife böten zum Teil einen geringeren Versicherungsschutz als die gesetzlichen Krankenkassen. Dabei sind auch Erhöhungen des Kontingents an ambulanter Psychotherapie geplant, jedoch nicht einheitlich.
Lesen Sie hier einen Überblick: www.vpp.org/meldungen/13/130129_versicherer.html
Neues im 1. Quartal 2013
Die Praxisgebühr ist abgeschafft:
- die PatientInnen bezahlen keine Praxisgebühr mehr
- es werden demzufolge keine Quittungen mehr ausgestellt
- die PatientInnen brauchen keine Überweisung zur Vermeidung der Praxisgebühr vorzulegen
Legen die PatientInnen eine Überweisung vor, dient dies der Information darüber, dass die ausstellende ÄrztIn die Bitte um Mit- oder Weiterbehandlung ausspricht. Ist eine PatientIn in einen Hausarztvertrag eingeschrieben, kann das Erstzugangsrecht zur PsychotherapeutIn eingeschränkt sein. Die PatientIn muss darüber vor Aufnahme der Behandlung informieren. Der VPP im BDP begrüßt, dass die Praxisabläufe organisatorisch erleichtert und das Erstzugangsrecht wieder deutlicher erkennbar wird. Bitte beachten Sie, dass die Berichtspflicht bei genehmigungspflichtigen Leistungen (EBM 35.2) weiterhin besteht. Der Bericht an die HausärztIn / überweisende FachärztIn bedarf des Einverständnisses der PatientIn. Ist die PatientIn nicht einverstanden, entfällt der Bericht.
Praxisbörse des VPP
Die Praxisbörse des VPP soll Kolleginnen und Kollegen aus dem VPP, die Veränderungen an Ihrem Versorgungsauftrag planen, wie z.B. die Abgabe der ganzen oder einer halben Praxis, mit Kolleginnen und Kollegen, die auf der Suche nach einem Praxissitz sind, zusammen bringen. Aktuell finden Sie dort ein Angebot zur Abgabe eines halben Praxissitzes in Niedersachsen!
Hier erfahren Sie mehr: www.praxisboerse.vpp.org/
Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie – Ein Schlag ins Gesicht psychisch Kranker
Die Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinie könnte nach Befürchtungen der Bundespsychotherapeutenkammer die Versorgungslage nicht wie erhofft verbessern, sondern sogar verschlimmern.
Lesen Sie einen Kommentar von Marcus Rautenberg: www.vpp.org/meldungen/12/121221_richtlinie.html
Psychische Erkrankungen Hauptursache für Frühverrentung
Die Welt am Sonntag berichtete Ende Dezember unter Berufung auf noch nicht veröffentlichte Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (DRV), dass im Jahr 2011 mehr als 40 Prozent der Frühverrentungen auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind. Damit sind psychische Erkrankungen der häufigste Grund für ein unfreiwilliges vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf. Bereits 2008 hat der BDP in seinem Bericht „Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“ auf diese negative Entwicklung hingewiesen und betont, dass Deutschland die von der Weltgesundheitsorganisation gesteckten Ziele zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz nicht erreichen wird.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag unter: www.vpp.org/meldungen/13/130129_fruehverrentung.html
PiA
PiA haben einen Anspruch auf Vergütung ihrer praktischen Tätigkeit
Das Landesarbeitsgericht NRW hat mit einer Entscheidung vom 29.11.2012 der Klage einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Ausbildung Recht gegeben und die Klinik zu einer nachträglichen Vergütung der praktischen Tätigkeit verpflichtet.
Der VPP begrüßt die Entscheidung des Gerichtes ausdrücklich und sieht sich in seiner politischen Forderung nach einer leistungsgerechten Vergütung aller PiA bestätigt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: www.pia-vertretung-nrw.de
LANDESFACHVERBÄNDE
Berlin-Brandenburg
Einladung zur Mitgliederversammlung
Der Vorstand des Landesfachverbands Berlin-Brandenburg lädt seine Mitglieder herzlich zur jährlichen Mitgliederversammlung ein. Auf dem Programm steht die Wahl eines neuen Vorstands, Berichte aus den Arbeitskreisen des Landesfachverbands und der Kammer, und ein Fachvortrag der Bundesvorsitzenden Eva Schweitzer-Köhn zum Thema „KV-Honorare und Bedarfsplanung“. Die Mitgliederversammlung findet am 25.2.2012 im Haus der Psychologie statt und beginnt ab 19 Uhr.
Nähere Informationen unter: www.vpp.org/verband/lfv/berlin/13/130122_einladung.pdf
Punktwerte – 3/2012
Vor einigen Tagen haben die Kollegen aus Berlin die Restzahlung der KV Berlin für das 3. Quartal 2012 erhalten und waren vielleicht erstaunt über die geringere Summe als erwartet. Die Lösung des Rätsels ist der Punktwert für die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen (außer prob. Sitzungen): 1,6019 Cent. Natürlich hält der Vorstand des Landesfachverbands das auch dieses Mal für rechtswidrig, da laut Beschluss des Bewertungsausschusses die Leistungen innerhalb der zeitbezogenen Kapazitätsgrenze zum OPW zu vergüten sind. Widerspruch kann erst eingelegt werden, wenn der Honorarbescheid zugestellt wurde.
Hier die Punktwerte im Einzelnen: www.kvberlin.de
Widerspruchsbescheide 2008
Mehrere Verbände der PsychotherapeutInnen in der KV Berlin haben sich zusammengeschlossen und die Rechtsanwaltskanzlei Dierks und Bohle beauftragt, zu prüfen, ob gegen die ablehnenden Widerspruchsbescheide der KV Berlin wegen der Honorarbescheide bzgl. der Quartale des Jahres 2008 die Klage beim Sozialgericht empfohlen werden kann. Die Kanzlei hat daraufhin ein Musterschreiben erstellt, mit dem die Verbände ihre Mitglieder informieren können, sowie eine Anleitung zur Einreichung der Klage. Falls Sie daran interessiert sind, und die Unterlagen nicht über den Mail-Verteiler erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Vorstand des LFV Berlin.