BERUFSPOLITIK AKTUELL
Zeitplan für neues Vergütungskonzept
Die KBV arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an einem neuen Vergütungskonzept für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Der Zeitplan:
- 31.10.2007: Krankenkassen und KBV müssen den Pauschalen-EBM beschließen.
- 1. Januar 2008: Der Pauschalen-EBM tritt in Kraft.
- 31. August 2008: Orientierungspunktwerte, Morbiditätsmessung sowie ein Verfahren zur Berechnung und Anpassung der Regelleistungsvolumina werden festgelegt.
- 15. November 2008: Die KVen und Landeskrankenkassen vereinbaren einen Punktwert (danach jährlich zum 31. Oktober).
- 30. November 2008: Die Ärzte erfahren ihre Regelleistungsvolumen.
- 1. Januar 2009: Der Euro-EBM tritt in Kraft.
- 1. Januar 2010: Das Niederlassungsverhalten wird ab jetzt mittels Preisanreizen gesteuert.
- 1. Januar 2011: Fachärzte erhalten diagnosebezogene Fallpauschalen.
- 30. Juni 2012: Das Bundesgesundheitsministerium legt einen Bericht über einen möglichen Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen vor.
VPP-Einschätzung der Vergütungsreform
Details zu den Überlegungen zur Vergütungsreform finden sich in einer aktuellen Einschätzung der stellvertretenden Vorsitzenden des VPP, Eva Schweitzer-Köhn, welche im Mitgliederbereich der VPP-Website und in der Zeitschrift „Report Psychologie“, Ausgabe 7/8/2007, nachzulesen ist.
WEITERE NACHRICHTEN
Psychotherapeuten und Fachärzte sollten dieselbe Vergütung erhalten
Im TVöD ist über die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (mit Ausnahme der Ärzte) bisher noch nicht verhandelt worden. Gegenwärtig erfolgt die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe analog zum alten BAT im Rahmen einer Überleitungsvereinbarung. Da die Psychotherapeuten im bisherigen BAT nicht als eigenständige Berufsgruppe berücksichtigt wurden, werden sie auch jetzt noch nicht gesondert vergütet. Nach wie vor können Arbeitgeber die Approbation nur als ein zusätzliches Qualitätsmerkmal eines Diplom-Psychologen betrachten und sich weigern, den eigenständigen Beruf „Psychotherapeut“ anzuerkennen und entsprechend zu honorieren. Dies wird sich ändern, wenn ver.di sich mit seinen Vorstellungen über die neue Entgeltordnung durchsetzen kann. Wie das ver.di-Strukturkonzept aussieht und warum die konkrete Umsetzung dieses Beschlusses kompliziert werden könnte, erläutert VPP-Vorstandsmitglied Hans-Werner Stecker auf der VPP-Homepage.
LSG Hessen: Psychotherapeuten dürfen ärztliche Praxen kaufen
Das LSG bestätigte in einem Beschluss vom 23.5.07 (Az.: L 4 KA 72/06) die Entscheidung des SG Marburg (Az. S 12 KA 732/06), wonach die Praxis eines psychotherapeutisch tätigen Arztes auch von einem Psychotherapeuten erworben werden kann. (…) Für den psychotherapeutischen Nachwuchs und die psychotherapeutisch tätigen älteren Ärzte in der gemeinsamen Arztgruppe bestätigt sich daher die Möglichkeit, erläutert Jan Frederichs, BDP-Rechtsabteilung, auch schon vor dem Auslaufen der 40 %-Regel Ende 2008 untereinander Praxen verkaufen zu können. Da es in dem entschiedenen Fall keinen ärztlichen Bewerber gab, ist allerdings weiterhin die Frage offen, ob die Rechtslage anders ist, wenn es auch nur einen einzigen ärztlichen Bewerber gibt. Nichtsdestotrotz ist die Entscheidung zu begrüßen, festigt sie doch im Interesse des Nachwuchs die zusätzliche Chance, schon vor 2009 auch über den Kauf einer ärztlichen Praxis eine Zulassung zu erhalten.
Gesprächspsychotherapie: Neuauflage des Bewertungsverfahrens
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird laut Schütze-Brief 41/2007 gegen die Beanstandung seines Beschlusses zur Nicht-Anerkennung der Gesprächspsychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine sozialgerichtliche Klage erheben. Der G-BA hatte in seiner Sitzung am 21. November 2006 nach einem umfangreichen Bewertungsverfahren beschlossen, dass die Gesprächspsychotherapie nicht die Kriterien für die Anerkennung als Richtlinienbehandlung für die ambulante Versorgung erfülle. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte diese Entscheidung am 30. Januar 2007 beanstandet. Der Beschluss des G-BA hat mit dieser Beanstandung keine Rechtswirkung entfaltet. Das Verfahren zur Bewertung der Gesprächspsychotherapie wird jetzt neu aufgerollt, heißt es im Schütze-Brief.
NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN
KV Berlin: Ab 1. Juli gilt neuer Honorarverteilungsvertrag (HVV)
Die Vertreterversammlung der KV Berlin hat am 7. Juni dem HVV für das zweite Halbjahr 2007 zugestimmt. Die Änderungen zum bisherigen HVV sind gering: Die bestehende Systematik der individuellen Arztbudgets (IBs) gilt im neuen HVV weiter, und auch die Systematik der Fachgruppentöpfe bleibt unverändert. Der neue HVV tritt am 1. Juli 2007 in Kraft, die Laufzeit des Vertrages endet am 31. Dezember 2007. Was im einzelnen bleibt und was sich ändert, ist auf der VPP-Website unter LFV Berlin zu finden.