Seit 2017 wurde auf Wunsch des Gesetzgebers für psychisch besonders akut erkrankte Menschen die Abrechnungsziffer „Akuttherapie“ geschaffen. Hierbei können Erkrankte ohne bürokratische Hürden und ohne vorherige Genehmigung der Krankenkassen 12 Mal jeweils 50-minütige psychotherapeutische Sitzungen in Anspruch nehmen.
Dies missfällt anscheinend vielen Krankenkassen und die Abrechnungsziffer wurde anfänglich durch honorarbezogene Abwertungen „stiefmütterlich“ behandelt: Diese Abwertung durch fehlende Strukturzuschläge konnten durch berufspolitisches Engagement abgewendet werden. Die Krankenkasse DAK diskriminiert z.B. jedoch noch Versicherte, welche sich in akut-psychotherapeutischer Behandlung befinden durch Einschränkungen bei Präventionskursen.
Einen vorläufigen weiteren Höhepunkt des traurigen Dilemmas zeigt sich in der Corona-Krise. Hier werden Psychotherapeutische Behandlungen in Form von Videositzungen erlaubt – Ausnahme: Die Akuttherapie. Viele Therapien können so aktuell nicht weitergeführt werden. Entschieden haben das die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen bzw. deren Spitzenverband.
Wieso können gerade akut psychisch Erkrankte in der Corona-Krise nicht über Video weiterbehandelt werden? Gerade sie bräuchten doch am allerdringendsten eine Fortführung der Unterstützung? Wir fordern daher eine unverzügliche Freigabe auch Akuttherapien per Videotelefonie bzw. im Ausnahmefall per Telefon während der Corona-Krise durchführen zu dürfen.
Susanne Berwanger