Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Aktuelles aus dem Gesprächskreis II

Am 3. November 2018 fand in Münster, ausgerichtet von der Deutschen Fachverband für Verhaltenstherapie (DVT; der einladende Verband wechselt von Sitzung zu Sitzung), ein Treffen des Gesprächskreises II (GK II) statt, bei dem der VPP durch Susanne Berwanger und Martin Wierzyk vertreten war. Auch beim jährlichen Treffen von GK II und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) am 20. November 2018 in Berlin war der VPP beteiligt.

Treffen des GK II

Am 3. November 2018 fand in Münster ein weiteres Treffen des Gesprächskreises II (GK II) statt. Gestartet wurde mit einer „Resolution zum Terminservice- und Vergabegesetz (TSVG)“. Der GK II stand dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einhellig kritisch gegenüber. Die von der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) entworfene Resolution wurde zur Abstimmung der Verbände freigegeben.

Das Thema „Resolution zur Entscheidung des WBP zur humanistischen Therapie“ löste im GK II eine Kontroverse über die Frage aus, welche methodischen Kriterien an die wissenschaftliche Anerkennung als Psychotherapieverfahren geknüpft seien sollten. Insbesondere die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) beharrte auf der Notwendigkeit einer quantitativen Untersuchung der Wirksamkeit eines Therapieverfahrens, während vonseiten der humanistisch ausgerichteten Verbände sowie dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) die Gleichwertigkeit qualitativer und quantitativer Methoden postuliert wurde. Der VPP signalisierte in der Diskussion seine Unterstützung des Anliegen der humanistischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, betonte aber auch, dass qualitative Methoden zwar wichtige explorative Methoden darstellen, eine anschließende quantitative Testung mittels kontrollierter und randomisierter Studien jedoch unabdingbar erscheint.

Weiterhin wurden die schleppenden Fortschritte bei der Anerkennung der systemischen Therapie, die Notwendigkeit einer einheitlichen psychotherapeutischen Qualitätssicherung und der Wunsch des GK II nach besserer Vernetzung in Bezug auf die Besetzung der Kommissionen zur Erarbeitung von Psychotherapieleitlinien diskutiert.

Treffen GK II und BPtK

Letzterer Wunsch wurde am 20. November 2018 in Berlin beim jährlichen Treffen der BPtK mit dem GK II aufgegriffen. Der GK II forderte von der BPtK, Informationen hierzu zu koordinieren. Die BPtK sehe sich laut eigener Angaben jedoch nicht in dieser Verantwortung, könne die Ressourcen nicht bereitstellen und auch nicht steuern. Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, sicherte jedoch zu, dass die BPtK Einladungen, falls sie diese erhalte, weitergeben könne.

Zum Thema „Digitalisierung“ betonte die BPtK die Vorteile der Fernbehandlung. Diese löse jedoch keine Versorgungsprobleme. Der GK II sehe es kritisch, dass Krankenkassen ab 1. Januar 2019 verpflichtet seien, die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Diese sei für unsere Berufsgruppe noch nicht annähernd ausgereift: „Man wird mit der ePA sehr, sehr schlank anfangen müssen.“ Die BPtK fordere von der „gematik“, dass die Daten fachlich abgesichert und die Qualität der in der ePA abgelegten Daten sichergestellt werden müssen. Ohne gewisse Standards biete die ePA wenig Nutzen. Der VPP merkte an, dass es unterschiedliche Interessen gebe: die der Dienstleistenden (Krankenkassen) und der Leistungserbingenden (Therapierende). Der Berufsstand der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten solle zwar nicht den Fortschritt blockieren, aber umsichtig vor Risiken warnen.

Zur „Reform der Psychotherapieausbildung“ referierte Dr. Dietrich Munz: „Die Reform nimmt endlich Fahrt auf“. Die BPtK sei für ein Approbationsstudium und eine Weiterbildung mit Vergütung. Die zentralen Reformziele der BPtK seien bundeseinheitlich geltende Qualifikationsstandards auf Master-Niveau als Zugang zum akademischen und verkammerten Heilberuf, faire Bedingungen, verbesserte Qualifizierung für die Anforderung der Versorgung, Bewahrung von bisheriger Ausbildungsqualität und der Erhalt der Qualifizierung und Spezialisierung für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen. Derzeit noch nicht gelöst sei die Frage der Finanzierung. Vorschläge, § 75a SGB V oder §75b SGB V hinzuzuziehen, wurden vom GK II bislang ohne klare Präferenz diskutiert. Weiterhin wurde die Sorge über den Verlust von Klinik-Praktikumsplätzen geäußert, wenn das Psychiatriejahr bezahlt werden soll. Nach Aussage der BPtK könne es im Kinder- und Jugendbereich tatsächlich „enger“ werden. Die Übergangsphase müsse wahrscheinlich subventioniert werden. Es sei außerdem denkbar, mit der Reform nicht mehr vorzuschreiben, ob das ambulante oder das stationäre Praktikum zuerst stattfinden solle, auch Mischformen seien denkbar. Dies könne der individuellen (finanziellen) Planung einzelner dienen.

Der VPP begrüßt das Ziel der BPtK, dass die Weiterbildung finanziell fair ablaufen soll, und hofft, dass diese die Wünsche und Forderungen des GK II mehr einbezieht.

Der nächste GK II (Mai 2019) wird vom VPP ausgerichtet.

Susanne Berwanger, Martin Wierzyk, Julia Zick