Aufgrund der vermehrten Ablehnung von Kostenerstattungsanträgen wandte sich der VPP in einem offenen Brief an die Bundesversicherungsanstalt und die Gesundheitsministerien in den Ländern. Nun liegen erste Antworten vor.
Problem zumeist sehr ernst genommen
Aus den ersten Antwortbriefen – des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Brandenburg, des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Schleswig-Holstein – wird mehrheitlich deutlich, dass das Problem der Kostenerstattung von den Zuständigen sehr ernst genommen wird.
Brisanz mitunter noch nicht erkannt
Allerdings zeigte sich – zumindest bezüglich eines der Schreiben und der darin enthaltenen Argumentation – auch, dass einzelne Verantwortliche die Brisanz der mangelnden Versorgung im Bereich der Psychotherapie noch nicht erkannt haben. Ein Grund mehr, weiterhin öffentlich auf die Versorgungslücken hinzuweisen, die dazu führen, dass die Kostenerstattung für Patienten häufig die einzige Chance auf eine zeitnahe Behandlung darstellt.
Schadensersatz bei Systemversagen
Das System der Kostenerstattung stellt einen Schadensersatzanspruch für ein Systemversagen dar, wie es bezüglich der psychotherapeutischen Versorgung aus Sicht des VPP vorliegt, wenn Patienten mit unzumutbaren Wartezeiten auf einen Therapieplatz konfrontiert werden. Der VPP rief deshalb die Verantwortlichen in der Politik auf, endlich für eine dauerhafte und dringend notwendige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung zu sorgen – statt die Patienten, Psychotherapeuten und Krankenkassen mit dem Problem allein zu lassen.
Mithilfe betroffener Kollegen
Mehrere Behörden erklärten ihre Bereitschaft, konkrete Einzelfälle prüfen zu wollen und eine Stellungnahme der betreffenden Krankenkassen einzufordern. Der Vorstand bittet deshalb alle Kollegen, die im Bereich der Kostenerstattung tätig sind, konkrete Einzelfälle zu melden, so dass der VPP in dieser Sache weiter aktiv auf die Behörden zugehen kann.