Der VPP bemängelt die fehlende Transparenz der neuen Darstellung in den KV 45-Zahlen des Gesundheitsministeriums und schließt sich damit der Kritik der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) an.
Seit dem 1. Januar 2014 wird in den sogenannten KV 45-Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit nicht mehr aufgeführt, wie hoch die Kosten für Psychotherapie außerhalb des Budgets sind. Die Zahlen zur Kostenerstattung in der Psychotherapie wurden per Erlass ersatzlos aus der aktuell veröffentlichten Statistik zur Finanzgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Grund dafür sei nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium die fehlende Nachfrage seitens der Krankenkassen.
Tatsächlich ist eine Psychotherapie in der Privatpraxis für Kassenpatienten oftmals die einzige Möglichkeit zeitnah behandelt zu werden. Denn bekommen Patienten trotz intensiver Suche keinen Termin bei einem kassenzugelassenen Behandler, können sie auf einen Privatbehandler ausweichen. Die Versorgung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bildet so ein Art „Überlaufventil“ angesichts einer realen Unterversorgung. Entsprechend sind die Ausgaben in der Kostenerstattung zwischen den Jahren 2003 und 2013 nach Angaben der BPtK um das Achtfache gestiegen. Allein vom ersten Halbjahr 2012 auf das erste Halbjahr 2013 stiegen sie um fast 50 Prozent.
Derartige Entwicklungen – und damit die akute und zunehmende Unterversorgung – lassen sich allerdings nur mit Hilfe entsprechender veröffentlichter Zahlen belegen. Fehlen diese in der neuen Darstellung der KV 45-Statistik, fehlt der Darstellung gleichzeitig die nötige Transparenz.
Der VPP schließt sich daher der Kritik der BPtK an und fordert im Rahmen der KV 45-Zahlen die weitere Veröffentlichung der Ausgaben, die der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Kostenerstattung entstehen. Nur so bleiben (weitere) Entwicklungen in der Versorgungssituation transparent und nachvollziehbar.