Der VPP im BDP wendet sich entschieden gegen einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der zu einer Streichung neu geplanter Praxissitze vor allem in Ostdeutschland führen könnte.
In Deutschland warten Menschen, die unter einer psychischen Erkrankung leiden, durchschnittlich drei Monate auf ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten. Besonders in den ländlichen Regionen im Osten Deutschlands sind die Wartezeiten hoch. Aus diesem Grund war geplant, in diesen Gebieten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehr Psychotherapeuten zuzulassen. Ausgeschrieben sind in Ostdeutschland derzeit insgesamt 237,5 zusätzliche Praxissitze.
Ein Beschluss des G-BA vom 17. April 2014 fordert nun jedoch die Einbeziehung der psychiatrischen Institutsambulanzen in die Bedarfsplanung. Diese Einrichtungen in Krankenhäusern haben die Funktion, psychisch kranke Menschen zu behandeln, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung nicht ausreichend in ambulanten Praxen versorgt werden können. Folglich handelt es sich vor allem um Angebote der Krisenintervention, Erhaltungstherapie, Psychoedukation und des Fallmanagements. Richtlinienpsychotherapie im eigentlichen Sinne spielt in den psychiatrischen Institutsambulanzen eine untergeordnete Rolle. In die Bedarfsplanung sollen nach Ansicht des G-BA zwei psychiatrische Institutsambulanzen wie eine psychotherapeutische Praxis eingehen. Nach Schätzungen der Bundespsychotherapeutenkammer würde dies eine Streichung etwa jedes fünften neu ausgeschrieben Praxissitzes bedeuten.
„Durch die vom G-BA vorgeschlagene Regelung würden psychotherapeutische Praxissitze verlorengehen – und damit wertvolle Behandlungskapazitäten, die nicht nur dringend erforderlich sind, sondern auch von den betreffenden Institutsambulanzen nicht ausgeglichen werden können“, erklärt der Bundesvorsitzende des VPP im BDP, Marcus Rautenberg. „Ambulanzen in Krankenhäusern wenden sich an grundsätzlich andere Patientengruppen und können mit ihrem Angebot keine psychotherapeutischen Praxen ersetzen.“ Entsprechend wendet sich der VPP im BDP entschieden gegen die Planungen des G-BA und fordert das Bundesministerium für Gesundheit, das den Beschluss derzeit prüft, auf, diesen zu beanstanden.