Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt die Integration der Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) zur Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) in die Psychotherapie-Richtlinie.
EMDR ist eine standardisierte psychotherapeutische Behandlungsmethode, die auf die Verarbeitung von als traumatisch erlebten Ereignissen und Erfahrungen zielt. Zentrales Element des von Dr. Francine Shapiro entwickelten Verfahrens ist die „Desensibilisierung“: Der Patient verarbeitet die belastende Erinnerung unter Nutzung bilateraler Stimulation wie rhythmischen Augenbewegungen, Tönen oder kurzen Berührungen des Handrückens.
EMDR gilt mittlerweile als eine der empirisch am besten evaluierten Psychotherapiemethoden zur Behandlung von psychotraumatischen Erkrankungen und zählt damit zu den Methoden, die international in Leitlinien für die Behandlung einer PTBS empfohlen werden.
Bereits im Februar 2011 hatte der G-BA einen Antrag des GKV-Spitzenverbandes und der Patientenvertretung im G-BA zur Prüfung der EMDR als Methode der Einzeltherapie bei Erwachsenen im Anwendungsbereich PTBS angenommen. Zuvor hatte der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie in einem Gutachten aus dem Jahr 2006 EMDR in diesem Anwendungsbereich wissenschaftlich anerkannt. Nach einer Bewertung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit im Versorgungskontext, stimmte der G-BA nun im Rahmen seiner 49. öffentlichen Sitzung am 16. Oktober 2014 über das Verfahren ab.
Das Plenum entschied, dass die EMDR bei der Indikation PTBS im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Verhaltenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder analytischen Psychotherapie Anwendung finden kann. Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Er tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. EMDR kann dann im Rahmen einer Behandlung mit einem Richtlinienverfahren abgerechnet werden.