Seit dem 27. November 2013 liegt der Koalitionsvertrag nach den Verhandlungen der SPD und CDU/CSU-Fraktionen des Bundestages vor. Vorbehaltlich der Zustimmung der SPD-Basis wurde hier das Programm für die kommende Legislaturperiode beschrieben. Hierbei wurden auch einige sehr wichtige Veränderungen für Psychotherapeuten benannt.
Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes
Zunächst zu den positiven Ergebnissen: Laut dem Koalitionsvertrag soll eine Überarbeitung des Psychotherapeutengesetzes samt der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der kommenden Legislaturperiode durchgeführt werden. Dies war seit langem eine Kernforderung des VPP im BDP und der PiA-Vertretung im VPP/BDP. Beachtenswert ist dabei, dass keine Festlegung auf die Umsetzung der Reform stattfand. Insofern heißt es für den Verband jetzt, die Reform so zu begleiten, dass sich eine tatsächliche Verbesserung der Ausbildungsbedingungen ergibt.
Änderungen in der ambulanten Versorgung
Besonders positiv ist, dass der Beruf der Psychotherapeuten viel Beachtung in den Ergebnissen findet. Problematisch ist jedoch, dass die Gesundheitspolitik insbesondere für die ambulante Versorgung einige Änderungen vorsieht, die eher eine Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung befürchten lassen: So sollen die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Überversorgung durch den Aufkauf von Arztsitzen von einer „Kann“ in eine „Soll“-Regelung überführt werden. Aufgrund der formalen Überversorgung in der psychotherapeutischen Versorgung – die ausschließlich auf eine katastrophale Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses zurückgeht – könnten langfristig Tausende von psychotherapeutischen Praxen bedroht sein. Und es ist nicht die Rede davon, dass die Bedarfsplanung überprüft und weitere Kassensitze für Psychotherapeuten geschaffen werden sollen.
Ausbau von Kurzzeit- und Gruppenpsychotherapie
Auch der Ausbau von Kurzzeitpsychotherapie und Gruppenpsychotherapie und die damit erhoffte Reduzierung der Wartezeiten dürfen nicht zu einer Verringerung des Angebotes an Langzeittherapien führen, die insbesondere bei der nachhaltigen Behandlung psychischer Erkrankungen ihre Wirksamkeit bewiesen haben. Der Ausbau der Kurzzeittherapie oder Gruppenpsychotherapie muss aus Sicht des VPP auf Grundlage einer korrekten Indikationsstellung erfolgen und darf nicht auf Kosten der Langzeittherapie gehen. Gleiches gilt für niedrigschwellige psychotherapeutische Akutangebote als sinnvolle Ergänzung zur Richtlinienpsychotherapie.
Befugniserweiterungen
Kontrovers im Berufsstand werden vor allem die Themen Befugniserweiterung und die Entbürokratisierung des Bewilligungsverfahrens für ambulante Psychotherapien diskutiert. Bei allen unterschiedlichen Standpunkten zum derzeitigen Bewilligungsverfahren (siehe VPP aktuell, Heft 21, Juni 2013) können und sollten vermeintlich weniger bürokratische, leistungsbezogene Qualitätsmaßstäbe – wie psychometrische Testverfahren – nicht in letzter Instanz darüber entscheiden, ob eine Psychotherapie indiziert ist bzw. durchgeführt oder verlängert werden kann. Sie stellen lediglich eine wichtige Möglichkeit der (Verlaufs-)Diagnostik dar, die immer individuell beurteilt werden muss, um gegebenenfalls mit dem Patienten gemeinsam zu entschieden, wie der weitere Therapieprozess zu planen ist. Statt der Veränderung des Gutachterverfahrens wäre aus Sicht des VPP eine angemessene Vergütung der Berichte an den Gutachter und eine sinnvolle wissenschaftlich begründete Gestaltung der Kontingente die bessere Lösung.
Begleiten der politischen Prozesse
Bei der angedachten Veränderung der Struktur der Kassenärztlichen Vereinigungen, die künftig zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärzten bestehen sollen, muss der Schutz der Belange der Psychotherapeuten gesetzlich klar geregelt werden.
Sollte der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU also zustande kommen, wird der VPP im BDP die politischen Prozesse weiterhin begleiten, damit auch zukünftig eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung gewährleistet bleibt.
Robin Siegel
PiA-Sprecher des VPP im BDP
Eva-Maria Schweitzer-Köhn
Beisitzerin im Bundesvorstand des VPP im BDP