Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Zu wenig kassenzugelassene Psychologische Psychotherapeuten: Kostenerstattung als Ausweg

Viele gesetzlich Krankenversicherte haben Probleme zeitnah eine kassenfinanzierte Psychotherapie zu erhalten. Monatelange Wartezeiten sind eher die Regel als die Ausnahme.  Das wird sich auch mit dem Versorgungsstrukturgesetz, das seit 1. Januar 2012 in Kraft ist, nicht verbessern, weil die dringend erforderliche Neuberechnung der Bedarfszahlen für PsychotherapeutInnen darin nicht vorgesehen ist. Die derzeit gültigen Bedarfszahlen wurden willkürlich aufgrund der realen, damals schon unzureichenden, Versorgungslage 1999 festgeschrieben und müssen angepasst werden.

Für psychisch kranke Menschen, die dringend professionelle Behandlung brauchen, gibt es einen möglichen Ausweg: das Kostenerstattungsverfahren.

Praktische Tipps und Musterschreiben

Ein gesetzlich Versicherter hat Anspruch auf eine notwendige Behandlung. Kann seine gesetzliche Krankenversicherung sie nicht zur Verfügung stellen und hat der Versicherte sie sich selbst beschafft, so hat seine Krankenkasse hierfür die Kosten zu erstatten. (§ 13 Absatz 3 SGB V). Hinweise für PatientInnen finden Sie hier (PDF )

Der VPP im BDP unterstützt seit jeher die psychotherapeutische Leistungserbringung über den Weg der Kostenerstattung, da die langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung bei einem/r VertragsbehandlerIn unzumutbar und schädlich sind. Der VPP unterstützt  Arbeitskreise Freier PsychotherapeutInnen in den Landesfachverbänden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Landesfachverband für entsprechenden Informationen