Immer wieder bestätigen Studien zu den Spätfolgen traumatischer Erlebnisse, dass frühkindliche Erfahrungen die psychische Entwicklung eines Menschen erheblich beeinflussen.
Der VPP begrüßt daher, dass die UN-Kinderrechtskonvention fordert, Prügelstrafe – auch innerfamiliär – zu verbieten und vor allem nicht gutzuheißen. Umso mehr verwundert nun eine aktuelle Aussage des Papstes, es sei angeblich „in Ordnung“, wenn Väter ihre Kinder schlagen würden, so lange dies „würdevoll“ geschehe, also z.B. nicht ins Gesicht geschlagen würde.
Natürlich wäre es realitätsfern, die Tatsache, dass Eltern ihre Kinder evtl. aus einem Affekt heraus schlagen, in der Gänze über zu bewerten und daraus eine Ursache für mögliche spätere psychische Erkrankungen abzuleiten. Allerdings sollte Prügelstrafe, in welcher Form auch immer nicht verharmlost oder normalisiert werden. Insbesondere erscheint uns der konstruierte Zusammenhang zwischen Schläge und Würde äußerst unangemessen. Wir erwarten von moralischen Autoritäten, dass sie unangemessenes Verhalten wie das Schlagen des eigenen Kindes nicht gutheißen, sondern Empfehlungen für sinnvolle und der Erziehung eines Kindes sicherlich dienlicheren Alternativen geben. Die wissenschaftliche Psychologie hat schon sehr früh aufgezeigt, dass die Bestrafung unerwünschten Verhaltens weit weniger sinnvoll ist, als das Ignorieren desselben und Aufzeigen von angemessenen Verhaltensweisen.