Patienten, die infolge neurologischer Erkrankungen an neuropsychologischen Störungen leiden, können die neuropsychologische Therapie jetzt auch im Rahmen der GKV-Routineversorgung bei ambulanten Psychotherapeuten mit Zusatzweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie durchführen. Seit 01.01.2013 enthält der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) Gebührenpositionen für die entsprechenden diagnostischen und therapeutischen Leistungen.
Jedoch werden auch weiterhin aufgrund zu weniger Vertragspsychotherapeuten für die neuropsychologische Versorgung Behandlungen per Kostenerstattung bei einem entsprechend qualifizierten, aber nicht zur GKV-Versorgung zugelassenen Psychotherapeuten erforderlich sein. Qualifizierte Psychotherapeuten, die in stationären Einrichtungen arbeiten, können auf Antrag auch ambulante Leistung anbieten.
Quelle: www.bptk.de