Nachdem die Verhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im August 2020 zum Orientierungswert 2021 vorerst geplatzt waren (wir berichteten), beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) nun eine Erhöhung des Orientierungswertes für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Höhe von 1,25%. Die KBV hatte 3% gefordert und kritisierte die Entscheidung daher. Auch Seiten einiger Verbände hagelte es Kritik an der geringen Erhöhung, die auch gegen die KBV gerichtet ist, die keine Konsequenzen daraus ziehe.
Zum 1. Januar 2021 wird der Orientierungswert von aktuell 10,9871 Cent auf 11,1244 Cent angehoben. Dies entspreche einem Plus von knapp 500 Millionen Euro für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.