Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP Informiert zum elektronischen Heilberufsausweis (ePtH)

Bereits im November 2020 wurde der ePtH durch die Bundespsychotherapeuten Kammer (BPtK) angekündigt und eine eigene Praxis-Info dazu veröffentlicht. Der ePtH ist Voraussetzung für die Anwendung der elektronischen Patientenakte ePA. Praxen müssen bis 01.072021 ePA-ready sein, ansonsten droht ein Honorarabzug von 1%. Die Kammern sind herausgebende und attributsbestätigende Stellen für den ePtH.

Längst stellt sich die Frage, ob dieses Datum noch zu halten ist. Wenn Sie bei ihrer Landeskammer nach dem Ausweis angefragt haben, haben Sie sicher noch eine allgemeine vertröstende Antwort erhalten. Die Verhandlungen mit den sogn. Trust Centern, welche die Ausweise im Auftrag der Bundesdruckerei herstellen sollen, scheinen sich mehr als deutlich verzögert zu haben.

Auf unsere Anfrage bei der BPtK zu genaueren Hintergründen erhielten wir bis zur Veröffentlichung dieses Schreibens keine Antwort. Der Deutsche Psychotherapeutentag und auch die BPtK hat sich deutlich für einen Aufschub der Sanktionierungen ausgesprochen, da die Nichteinhaltung der Frist unverschuldet durch die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sei. Dies begrüßen wir.

Insgesamt gesehen ist die Kommunikation aber dürftig und wenig transparent. So fordern einige Kammern ihre Mitglieder dazu auf, ihre Daten zu aktualisieren oder sich für die Beantragung bereit zu halten. Weitere konkrete Daten oder Hintergründe erfährt man kaum.

Auf beispielhafte Nachfrage bei der KV Niedersachsen, ob Sanktionen ab Juli 2021 befürchtet werden müssen, wurden wir z.B. beruhigt. Das Unverschulden werde erkannt. Wenigstens was.

Was können Sie konkret tun?

  1. Überprüfen oder Aktualisieren Sie Ihre Online-Zugangs-Daten bei ihrer Landeskammer. Etliche Landeskammern haben bereits dazu aufgefordert.
  2. Informieren Sie sich zu den verschiedenen KIM-Dienst-Anbietern. Mittlerweile sind hat die gematik 6 verschiedene Dienste zugelassen (statt KIM nützt die gematik noch den „alten Namen“: KOM LE). Auch die elektronische Kommunikation in der Medizin KIM ist Voraussetzung für die Anwendung der elektronischen Patientenakte ePA. Die KBV bietet über die akquinet Health Service GmbH ebenfalls eine KIM-Lösung mit Einführungsworkshops an. Der VPP hatte allgemein  hierzu bereits informiert.
  3. Abonnieren Sie den Newsletter Ihrer Landeskammer und Ihrer KV, um schnellstmöglich an aktuellste Informationen zu kommen.
  4. Den Kammern müssen i.d.R. Dokumente und Informationen vorliegen: Z.B. eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde und ggf. Ihrer Promotionsurkunde, alle aktuellen Daten zu Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihre Privatanschrift. Überprüfen Sie dies im Vorfeld.

Für den VPP-Vorstand    
Claudia Rockstroh und Susanne Berwanger