Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP informiert: Abrechnungstipps in Coronazeiten

Nur noch bis 30.09.2021 abrechenbar: Anschubfinanzierung Videosprechstunde.
Rechnen Sie mind. 15 Videotherapiestunden pro Quartal ab. Dann erhalten Sie bis 30.09.2021 noch Anschubfinanzierung GOP 01451(Deckelung: Max. 50 Mal pro Quartal erstattungsfähig). Der Technikzuschlag 01450 ist auf zeitlich unbefristet abrechenbar – aber auf1899 Punkte gedeckelt.

Verwenden und Entfernen Sie die GOP 882200 bei ausschließlicher Fernbehandlung:
Findet ein ausschließlicher Videokontakt statt, muss die Pseudo-GOP 882200 angegeben werden. Diese führt zu einem 20% Abschlag der Grundpauschale. Deshalb entfernen Sie die Ziffer sofort, wenn ein Präsenztermin durchgeführt wurde.

Vergessen Sie nicht die GOP 01444 bei Erstkontakten in der Fernbehandlung:
Es sind zwar nur 10 Punkte, also 1,11 Euro! – aber trotzdem. Die Authentifizierungspauschale GOP 01444 ist bei neuen und ausschließlich fernbehandelten Erstkontakten im Quartal abrechenbar.

Vergessen Sie nicht die Briefportopauschale 40110
Antragstellungen laufen oftmals per Fernbehandlung und es entstehen Portoausgaben. Aufgrund der anstehenden Umstellung auf elektronische Kommunikation in der Medizin wurden die Gebührenpositionen reduziert: Für jede Briefsendung kann nur die gleiche Ziffer abgerechnet werden – zusätzlich gibt es eine Deckelung von 22,68 Euro pro Quartal.

200 Minuten Telefontermine neben Therapie abrechenbar
Praxen können bei bereits bekannten Patientinnen und Patienten bis zu 20 Telefongespräche in mindestens 10 Minuten-Einheiten abrechnen – insgesamt also 200 Minuten. Die Abrechnung erfolgt über die GOP 01433 (16,92 Euro). Zusätzlich kann. Zusätzlich können pro Quartal 150 Minuten Psychotherapeutisches Gespräch (Ziffer 23220) im persönlichen Kontakt oder per Video abgerechnet werden.

Weiterführende Infos: www.kbv.de

Für den VPP Vorstand: Susanne Berwanger