Gesetzliche Regelung für Praxisbeschäftigte:
In Deutschland müssen Arbeitgebende ihren Beschäftigten ab dem 20.0.2021 Corona-Tests anbieten. Das hat die Bundesregierung beschlossen, und zwar in Form einer Änderung der bestehenden SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung. Im Regelfall muss den Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, laut der Verordnung mindestens ein Corona-Test pro Kalenderwoche angeboten werden. Für Gruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sind zwei Testangebote pro Woche ausdrücklich vorgeschrieben. Das betrifft unter anderem Personal mit vielen persönlichen Kontakten – also auch psychotherapeutische Praxen, wenn Sie nicht vordergründig Videobehandlungen durchführen. Den Arbeitnehmenden steht es grundsätzlich frei, diese Angebote anzunehmen oder nicht.
Antigenschnelltest (PoC-Tests)
Mit einem Point-of-care (PoC) -Test sind Testungen auf SARS-CoV-2 möglich, ohne dass dafür ein Labor beauftragt werden muss. Das Testergebnis liegt in weniger als 30 Minuten vor.
Abrechnung
Praxen rechnen die Antigenschnelltest mit der ortsansässigen Kassenärztlichen Vereinigung ab. Ab April 2021 werden die jeweiligen Antigentest-Beschaffungskosten gezahlt, maximal dabei sechs Euro je Test und max. 10 Tests pro Kalendermonat und pro Mitarbeitenden. Die Kosten übernimmt der Bund.
Kassenpraxen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer regionalen KV. Hier ein Abrechnungsmuster für einen Antigen-Schnelltest der KV Bayern:
Privatpraxen: Um die Leistungen mit der KV abrechnen zu können, ist für Nicht-KV-Mitglieder eine vorherige Registrierung erforderlich. Die Details dazu regeln die regional zuständigen KVen. Die KV Bayern ermöglicht z.B. eine Onlineregistrierung
Testempfehlung:
Um ein möglichst genaues Ergebnis zu erhalten und die Wahrscheinlichkeit eines falsch-positiv-Ergebnisses zu vermeiden können 3 Tests empfohlen werden.
1. AESKU Rapid
Sensitivität: 100 % und Spezifität 98 %
5 Stück 39,-- Euro (7,80 pro Stück) incl. MwSt.
2. NADAL Senso 90
Sensitivität: 90% und Spezifität 99,9%
20 Stück 119,-- Euro (5,95 pro Stück) incl. MwSt.
3. JOINSTAR
Sensitivität: 95% und Spezifität 100 %
25 Stück 139,-- Euro (5,56 pro Stück) incl. MwSt.
Vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) werden als Mindestkriterien eine Sensitivität von über 80 Prozent und eine Spezifität von über 97 Prozent vorausgesetzt. Die Zertifizierung der Test auf der BfArM- Liste stammt allerdings vom Hersteller selbst und wurde nicht durch eine unabhängige Stelle validiert.
Spezifität und Sensitivität
Die Spezifität gibt den Anteil der Personen in Prozent mit negativem Testergebnis unter den Nicht-Infizierten an. Vereinfacht gesagt, die Spezifität gibt an, wie häufig der Test bei Gesunden negativ ist.
Die Sensitivität gibt den Anteil der Personen in Prozent mit positivem Testergebnis unter den Infizierten an. Vereinfacht gesagt, die Sensitivität gibt an, wie häufig der Test bei Vorliegen einer bestimmten Krankheit positiv ist.
Hilfreiche Links
- Schnelltestabrechnung für Kassenpraxen in Bayern (kvb.de)
- Privatpraxenregistrierung in Bayern (kvb.de)
- Neue geänderte Covid19-Testverordnung (bundesgesundheitsministerium.de)
- Infos zu sog. Bürgertests (coronavirus.nrw)
Susanne Berwanger, Vorstand VPP im BDP