Liebe Mitglieder,
zur Erleichterung im Arbeitsalltag oder als Hilfestellung bei Neugründung einer privaten Praxis stellen wir Ihnen hiermit eine Musterrechnung vor, die Sie gerne in geeigneter Form abgewandelt benutzen können.
Ihre AG Privatpraxis und außervertragliche Psychotherapie
Vorbemerkungen
- Die Rechnung muss § 12 GOP/GOÄ entsprechen, sonst wird das Honorar nicht fällig und der Schuldner kann nicht in Verzug geraten.
Das nachfolgende Muster erfüllt § 12 GOÄ. - Ein bestimmter Turnus der Rechnungstellung ist nicht vorgegeben, z .B. können Rechnungen monatsweise gestellt werden.
- Die Angabe einer Diagnose bzw. eines Diagnoseschlüssels ist gemäß § 12 GOÄ nicht erforderlicher Bestandteil der Rechnung. Insbesondere wenn es die Patientin oder der Patient nicht will, kann man die Diagnose weglassen. Allerdings ist es weithin üblich und ratsam, die Diagnose zu nennen. Weil das insbesondere auch der Kostenerstattung durch Kostenträger dient, denn diese prüfen die Notwendigkeit anhand der Diagnose und haben dafür in den Vertragsbedingungen auch die Zustimmung der Patientinnen und Patienten. Das Fehlen würde also nur eine unnötige Rückfrageschleife mit sich bringen. Mit dem Einverständnis in die Angabe der Diagnose darf man also auch ohne explizite Erklärung rechnen. Insbesondere wenn die Rechnung wie üblich an die Patientinnen bzw. Patienten gerichtet ist, wird auch keine Schweigepflichtsverletzung riskiert. Hingegen ist bei Versendung der Rechnung direkt an Dritte, z. B. Eltern oder Kostenträger, etwas mehr Absicherung ratsam, bestenfalls eine schriftliche Zustimmung.
- Schon in der Rechnung anzudrohen, dass bei Zahlungsverzug rechtliche Schritte, die Weitergabe des Vorgangs an eine Kanzlei oder das Gericht angerufen werde, ist zwar nicht verboten, aber unhöflich und deswegen unüblich. Üblich ist eine Mahnung bei Zahlungsverzug - und erst dort werden diese Schritte angedroht. Es empfiehlt sich eine Angabe der Zahlungsfrist, da dies die Mahnung erleichtert.