Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Stellungnahme zur bundesweiten TI-Störung

Seit dem 27.05.2020 kommt es bundesweit zu einer TI Störung. Grund ist eine Störung bei einem notwendigen Up-Date der Konnektoren. Der VSDM-Abgleich (Online-Abgleich) kann nicht durchgeführt werden (sogn. „gelbe Störung“). Im weiteren Verlauf kommt es jedoch auch zu einer „roten Störung“, d.h. Versichertenkarten können nicht eingelesen werden und die Daten der Versicherten müssen händisch eingegeben werden.
Letztere Problematik wird von gematik und KBV in den Informationen kaum erwähnt, führt jedoch zu den größten Problemen für Praxen. Nach uns vorliegender Aussage eines IT-Dienstleister ist dies die „normale“ 2. Stufe der Störung. Nach aktueller Auskunft eines großen PVS-Herstellers kommt die „rote Störung“ häufig vor.
Gematik und KBV empfehlen den Praxen, sich an die TI-Dienstleistenden zu wenden und die Störung noch in diesem Monat zu beheben. Teilweise werden den Praxen von den PVS-Betreibern einfach herunterladbare Up-Dates in Aussicht gestellt. Viele Praxen sind jedoch bei der Durchführung des Up-Dates auf ihren IT-Dienstleister angewiesen. Die Rechnungen der Dienstleistungen werden aktuell i.d.R. den Praxen ausgestellt.
Gematik und KBV fordern zwar die Praxen auf, nicht als Rechnungsadressat zu fungieren – sie liefern jedoch keine klare Alternative.
Bislang „zahlen“ die Kassenpraxen die Auswirkungen durch händisches Einlesen der Versichertendaten und Zahlungsaufforderungen der IT-Dienstleister.

Wir fordern eine klare und sofortige Zusage der beteiligten Strukturen, die Kosten zu übernehmen.

Es darf nicht sein, dass technische Probleme innerhalb der Telematik Infrastruktur auf Kosten der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen behoben werden müssen. Dies ist gerade im Bereich psychotherapeutischer Kassenpraxen bereits passiert durch die verzögerte Auslieferung und Installation der Konnektoren und anschließender ungerechtfertigter Honorarkürzungen (Kassenpraxen bekommen trotz rechtzeitiger Bestellung einen Honorarabzug, weil die Installation erst  nach der gesetzlichen Frist an die TI durchgeführt wurden). Der VPP hat die gematik zum Thema  angeschrieben.

Weitere Infos:
www.fachportal.gematik.de/..
www.kbv.de/..
www.aerzteblatt.de/..

Für den VPP-Vorstand
Susanne Berwanger