Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Tabakfreie Nikotinbeutel - allgemeiner Austausch mit dem BMEL

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) lud verschiedenste Verbände zum 08.06.2021 zu einer Veranstaltung ein – so auch den VPP. Einerseits wurde die Risikoeinschätzung des BfR für tabakfreie Nikotinbeutel dargestellt, die die gesundheitliche Bewertung des Risikos des Gebrauches von Nikotin in tabakfreien Nikotinbeuteln. Aufgrund erster Untersuchungsergebnisse sowie der Auswertung von vorliegenden Daten aus anderen Ländern wurde diese vom BfR vorgenommen.

Die schriftlichen und mündlichen Darstellungen des BfR waren grundsätzlich an wissenschaftlichen Forschungsergebnissen orientiert, erregten aber bei den anwesenden Verbänden die klare Neigung zum Widerspruch, da seitens des Amtes bspw. redundant von Nikotinbeutelchen gesprochen wurde. Diese Verniedlichung impliziere, so die beteiligten Verbände/Fachleute, dass diese harmlos seien Die Nikotinbeutel mit einer vorgegebenen Höchstgrenze des Inhaltes an Nikotin werden im Mund zwischen Zahnfleisch und Oberlippe positioniert und dort wird das Nikotin aufgenommen.

Prof. Dr. Friedrich J. Wiebel, der Bundesvorsitzende des Ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit e.V., hatte für den Verband eine kritische Stellungnahme zur Risikoeinschätzung des BfR gefertigt: u. A. beschreibt er, dass die Risikoeinschätzung des BfR wissenschaftlich auf einer Fühlungnahme der Risiken von Nikotin basierend. In der Stellungnahme und auch in diversen weiteren Äußerungen wiesen die Fachleute aus den medizinischen Bereichen/Verbänden auf die mangelnde Breite der betrachteten/ausgewerteten (internationalen) Studien - die Datenbasis des BfR sei beschränkt

Von Verbänden und medizinischen Experten wurde dann auch darauf hingewiesen, dass die Auswirkung, die diese Konsumvariante auf z. B. das Zahnfleisch hat, nicht bekannt sei. „Nicotin, auch Nikotin, ist ein natürlich in den Blättern der Tabakpflanze sowie in geringerer Konzentration auch in anderen Nachtschattengewächsen vorkommendes Alkaloid, das erregende oder lähmende Wirkungen auf Ganglien des vegetativen Nervensystem hat.“ Wikipedia)  Allseits wurde das BfR darauf hingewiesen, dass Nikotin ein Suchtstoff ist, es hier nicht um die Betrachtung im Bereich der Nahrungsmittel gehen kann, sondern der Bereich Pharmazie – Medikamentenzulassung – wäre der relevante.

Auch wir vom VPP konnten uns hierzu äußern: Warum muss überhaupt über die Zulassung eines Suchtstoffes (!!) nachgedacht werden. Nikotin führt zu Abhängigkeiten und gesundheitlichen Folgeschäden. Dem Vertreter des VPP war u. a. auch bekannt, dass Nikotinbeutel im Sportbereich zum Doping genutzt werden, vor allen Dingen aus Osteuropa importiert worden sind und beispielsweise von Fußballspielern genutzt wurden.

Offen blieb aus Sicht der Beteiligten/angehörten Verbände, wer diese tabakfreien Nikotinbeuteln benötigt. Denn in der (medizinischen) Raucherentwöhnung seien ausreichend Ersatzprodukte vorhanden. Im Raum stehen blieb der geäußerte Vorwurf, dass das BfR hier für die Tabaklobby aktiv werde.

Hans-Jürgen Papenfuß