Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Psychiatrie Personalverordnung (PsychPV): Ein Überblick

Bei der Psychiatrie Personalverordnung - Psych-PV ( Vollzitat: "Psychiatrie-Personalverordnung vom 18. Dezember 1990 , BGBL. I S.  2930, die zuletzt durch Artikel 54 des Gesetzes vom 29. März 2017,  BGBL. I S. 626 geändert worden ist") geht es um die gesetzliche Regelung der Maßstäbe und Grundsätze zur Ermittlung des Personalbedarfs für Ärzte, Krankenpflegepersonal und "sonstiges therapeutisches Fachpersonal" in psychiatrischen Einrichtungen. In der Praxis waren seitdem pro psychiatrischer Station in der Erwachsenenpsychiatrie sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie alle 3 Monate Stichtagserhebungen durchzuführen. Danach soll pro Behandlungsbereich, dem der einzelne Patient zugeordnet wird (Regel-, Intensiv-Rehabilitative, langandauernde, Psychotherapie und Tagesklinische Behandlung) für jede Berufsgruppe eine Arbeitszeit in Minuten zugeordnet werden, die in Personalstellen umgerechnet werden soll.

Die sog. PsychPV trat am 01.01.1991 in Kraft und bildete seitdem ein Instrument zur Ermittlung der notwendigen Personalstellen für die folgenden Pflegesatzverhandlungen zwischen den Versorgungseinrichtungen (psychiatrischen Krankenhäuser und Abteilungen) und den Kostenträgern.

2016 hat der Bundestag mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG). Der damalige Gesundheitsminister der Großen Koalition habe sich zufrieden geäußert:
"Mit Mindestpersonalvorgaben stärken wir die menschliche Zuwendung. Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden, und durch besondere Behandlungsteam im häuslichen Umfeld gewährleisten wir, dass Menschen in akuten Krankheitsphasen noch besser versorgt werden" (Zitat ärzteblatt.de).

Neben den durch das Gesetz angestrebten verbindlichen Personalvorgaben, gegen die sich laut ärzteblatt insbesondere der Bundesverband Deutscher Privatkliniken vor allem wegen des bestehenden Fachkräftemangels kritisch äußert, andererseits aber vom Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer, Herr Dr. Dietrich Munz, als ein wichtige Schritt in der Versorgung psychisch Kranker angesehen wird ("wir begrüßen, dass Mittel aus Personalbudgets nicht mehr für andere Zwecke eingesetzt werden dürfen" (Zitat s.o.),
sah die PsychVVG u.a. vor, dass die Krankenhäuser von 2017 bis 2019 Geld für nicht besetzte Stellen nachverhandeln können, wenn die Vorgaben der PsychPV unterschritten wurden.

Der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) ist beauftragt, bis zum 30. September 2019 verbindliche Mindestpersonalvorgaben in den Einrichtungen festzulegen, die ab 2020 zu einer leitlinienorientierten Versorgung beitragen sollen.

Dabei geht es natürlich auch um den Anteil der psychologischen und psychotherapeutischen Fachkräfte und zwangsläufigen Honorierung sowie die Erweiterung der Tätigkeitsfelder für Psychologen in der vorgesehenen sektorenübergreifenden Versorgung, u.a. dem sog. "home treatment".

Wir, VPP-Gesamt sowie die AG Angestellte (klinische) PsychologInnen und Psychologische Psychotherapeuten im BDP e.V. , bleiben da dran und werden wieder berichten.