Der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) fordert, dass während der Zeit der Corona-Krise der verstärkte Aufwand angemessen honoriert werden solle. Hierfür fordert der Verband die Erlaubnis den 3,5fachen Satz der „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ), statt des 2,3fachen bei tatsächlichem Mehraufwand aufgrund der Pandemie abrechnen zu dürfen. § 5 Abs. 2 Satz 4 GOÄ müsste hierfür abgeändert werden. Die SpiFa fordert außerdem, dass auch die Privatpraxen in den Coronavirus-Schutzschirm mit einbezogen werden müssten, um die Honorarausfälle im privatärztlichen Bereich zu kompensieren und sehe dabei die privaten Krankenversicherer (PKV) sowie die Berufsgenossenschaften in der Pflicht.
Der VPP schließt sich den Forderungen des SpiFa an. Auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Privatpraxis sollte dem derzeitigen Aufwand Rechnung getragen werden, die Idee der Anpassung des § 5 Abs. 2 Satz 4 GOÄ ist eine praktikable Lösung. Dennoch sollte die generelle, zeitgemäße und längst überfällige Anpassung der GOÄ nicht aus den Augen verloren werden (s. hierzu auch die aktuelle Stellungnahme des VPP). Ähnlich sieht es beim Schutzschirm aus, das System aus PKV, Beihilfe etc. sollte Solidarität zeigen.