Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

16. Deutsche Psychotherapeutentag beschließt Reform der Psychotherapieausbildung

Die Profession hat sich entschieden: Der DPT beschließt die Zielvorstellungen zur Novellierung der Psychotherapie-Ausbildung

In seiner Sitzung am Samstag, den 8. Mai 2010 in Berlin hat sich der 16. Deutsche Psychotherapeutentag überraschend über die Grundprinzipien für eine Novellierung der Psychotherapeutenausbildung geeinigt. In zwei entscheidenden Beschlüssen wurden folgende Grundziele festgelegt:

Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung sind einheitliche, in einem Hochschulstudium zu vermittelnde Kompetenzen, die das Niveau der gegenwärtigen Eingangsqualifikation nicht unterschreiten und grundlegende Kompetenzen für die Ausbildung in allen wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren vermitteln und mit einem Master abgeschlossen werden.

Festzulegen sind im dazu erforderlichen Umfang:

  • Kenntnisse und Kompetenzen aus den verschiedenen Grundlagenfächern der Psychologie und der (Sozial-)Pädagogik,
  • Kenntnisse und Kompetenzen in Klinischer Psychologie,
  • Grundlegende wissenschaftliche Methodenkompetenzen und
  • Kenntnisse und Kompetenzen aus Fachdisziplinen, wie z. B. den Erziehungswissenschaften, Neurowissenschaften, Soziologie und anderen Humanwissenschaften.

Die Psychotherapieausbildung führt zu einer einheitlichen Approbation und befugt alle Absolventen berufsrechtlich zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Während der Psychotherapieausbildung erfolgt eine Grundqualifizierung für die Behandlung aller Altersgruppen und eine Schwerpunktsetzung mit vertiefter Qualifizierung, die zum Erwerb der Fachkunde für die Behandlung von entweder Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen führt.

Nach einem Masterstudium mit definierten Studieninhalten, die sich auf die Grundlagen der Psychotherapie beziehen, erhalten die Absolventen nach einer schriftlichen Prüfung eine eingeschränkte Behandlungserlaubnis unter Supervision und curricularer Anleitung. Die anschließende Ausbildung führt mit der Approbation zu einem Beruf mit zwei verschiedenen Schwerpunkten.

Im Ergebnis: Ein Beruf PsychotherapeutIn mit einheitlichen Zugangsvoraussetzungen.

Hier sind aus den insgesamt 300 ECTS umfassenden (Bachelor plus) Masterstudiengängen insgesamt 260 ECTS mit genau definierten Kenntnissen und Kompetenzen nachzuweisen.
Kenntnisse und Kompetenzen können unabhängig von der grundsätzlichen Denomination der Bachelor-, und Master- und Promotionsstudiengänge erworben werden (B. A. / B. Sc/ M. A. / M. Sc.). Kenntnisse und Fertigkeiten müssen nicht in konsekutiven Studiengängen erworben werden.
Bis zu 30 ECTS können auch außerhalb von Studiengängen im Rahmen von akademischen Ergänzungskursen erworben werden. Die Masterarbeit ist von dieser Regelung ausgenommen. Ergänzungskurse können nur an oder unter Aufsicht von solchen Hochschulen erworben werden, die die entsprechenden Inhalte in ihren Studiengängen anbieten.

Heiner Bertram