Die aktuell gültigen Corona-Sonderregeln für Kassenpraxen werden nun doch bis zum Ende des 3. Quartals verlängert. Dies beschloss der Bewertungsausschuss unter Beteiligung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes am 9.6.2021. Eine Veröffentlichung auf der Website der KBV steht noch aus. Nach Veröffentlichung finden Sie diese dann unter den Praxisnachrichten.
Hier die wichtigsten Regeln für Kassenpraxen im Überblick:
- Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorische Sitzungen können weiterhin ausnahmsweise per Video erbracht werden.
- Die Begrenzung der behandlungsfall- und leistungsbezogenen Anzahl von Videosprechstunden ist weiterhin ausgesetzt.
- Die Telefonziffer 01433 (für je 10 Minuten erbrachtes Telefonat) ist weiterhin gültig. Und es gilt weiterhin: Die Telefonziffer wird nicht mehr mit dem Kontingent der bekannten 10-Minuten-Gesprächsziffern 22220/23220 verrechnet. Sie können also nun 200 Minuten im Quartal telefonieren und außerdem noch bis zu 150 Minuten im Quartal die 22220/23220 im persönlichen Kontakt oder per Video abrechnen.
- Gruppensitzungen können formlos in Einzelsitzungen umgewandelt werden.
Ausführliche Hinweise zu den oben genannten Punkten finden Sie hier.
Hier die wichtigsten Regelungen für Privat- und Beihilfe-Versicherte im Überblick:
- Der Hygienezuschlag A245 (6,41 Euro, einfacher Satz) kann für jeden präsenzkontakt in der Praxis abgerechnet werden.
- Alle Leistungen können per Video erbracht werden.
- Hinweis: Die mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ ist ab dem 30. Juni nicht mehr möglich:
Weitere Informationen der Bundesärztekammer finden Sie hier.