Die individuelle Patienteninformationen zur Psychotherapeutischen Sprechstunde (PTV 11) ist die „Eintrittskarte“ in die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Das gilt auch, wenn aufgrund von Versorgungslücken eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren angestrebt wird. Damit das PTV-11 beim Antrag auf die Übernahme der Kosten nicht zum Stolperstein wird, hat die AG Kostenerstattung und Privatpraxis des VPP eine Ausfüllhilfe entwickelt.