Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Bericht aus der VPP-initiierten Verbändeinitiative zum Kabinettsentwurf PDSG

Bericht zur vom VPP im BDP e.V. initiierten verbändeübergreifenden Initiative gegen den Kabinettsentwurf zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) am 29.04.2020 in München

Am 29.04.2020 fand die verbändeübergreifende Veranstaltung zur Sammlung der Kritik am aktuellen Kabinettsentwurf PDSG statt. Der VPP im BDP e.V. hatte diese initiiert und die KVB (Vorstandsmitglied Dr. Claudia Ritter-Rupp) hatte die Veranstaltung trotz Corona Pandemie sehr gut organisiert und vorbereitet.
Verschiedene psychotherapeutische Verbände nahmen teil. Es wurden mehrere zentrale Kritikpunkte diskutiert: Öffnungsklausel der ePA für Krankenkassen, ungenügende Authentisierungsverfahren, Honorarverluste bei TI-Nichtanschluss, unangemessene Konzeption des Berechtigungsmanagements, unangemessene Freigabe der Daten für Forschung sowie die Datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten der Leistungserbringenden und fehlende Anpassung der ePA für Kinder und Jugendliche. Der VPP sendete nachträglich noch angehängte Kritikpunkte an die KVB, welche nicht mehr diskutiert werden konnten aus zeitlichen Gründen.
Die KVB wird nun eine Vorlage erstellen mit den wesentlichsten Kritikpunkten und diese soll nach Abstimmung an die Entscheidungstragenden (Bundestag, Gesundheitsausschuss, Datenschutzbeauftragte) versendet werden.

VPP initiierte gemeinsame Stellungnahme zum PDSG

Im Anhang finden Sie die von uns ergänzten Kritikpunkte:

Weitere Kritikpunkte am Kabinettsentwurf PDSG, welche in der Initiative berücksichtigt werden sollten

  1. Versicherte sind in Bezug auf die ePA standardisiert, vollständig, transparent und verständlich zu informieren über die Vorteile der ePA UND die Datenschutzrisiken: z.B. Risiken durch die dauerhafte, zentrale, kumulierte Speicherung von Gesundheitsdaten, etwaige Widersprüche zum im DSGVO geforderten Grundsatz der Datensparsamkeit, Risiken durch die vielfache Nutzung auf mobilen Endgeräten, Information zu z.B. bisheriger Häufigkeit und Folgen illegaler Datenabgriffe. Diese Basisinformation sollte unter Nutzung der Expertise entsprechender Fachstellen (z.B. Bundesbeauftragtem für Datenschutz) gestaltet werden.
  2. Eine lebendige Kultur des Datenschutzes muss gefördert werden: Alle Leistungserbringer sollten optional in der Praxis Endgeräte/Terminals bereithalten dürfen, auf welchen Versicherte ihre ePA einsehen und bearbeiten können. Leistungserbringer sollten angeregt werden, die ePA auf Wunsch der Versicherten zu „pflegen“. Hierfür sollten im EBM gesonderte Leistungsziffern geschaffen werden.
  3. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) soll in den Gesellschafterkreis der gematik aufgenommen werden. Im vorliegenden Entwurf ist die BPtK noch nicht einmal im Beirat der gematik vorgesehen (§ 350 Abs.2). Die Expertise der berufsständigen Vertretung heilkundlicher Psychotherapie ist z.B. gerade bei den zukünftigen Schnittstellendefinitionen ePA und Praxisverwaltungssystem (PVSSysteme) wichtig.
  4. Der gesetzlich vorgesehenen Schlichtungsstelle muss eine neutrale Aufsichtsbehörde zugeordnet werden. Im Entwurf steht diese unter der Aufsicht des BMG. Dieses ist aber gleichzeitig der Mehrheitsgesellschafter der gematik, die beaufsichtigt werden soll.
  5. Bei allen relevanten TI-Prozessen sollte das das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beteiligt werden in Form von Einvernehmen.

Ansprechpartner:
Susanne Berwanger, Vorstand VPP im BDP e.V.