Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Vertreterversammlung (VV) des VPP am 23./24. Februar in Berlin

Am vergangenen Wochenende haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesfachverbände des VPP zur ersten VV des VPP im Jahr 2013 in Berlin zusammen gefunden. Die VV hat sich im Wesentlichen mit den für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wichtigen Veränderungen befasst, die das Jahr 2013 bringen wird. Einige davon sind bereits abgeschlossen, andere kommen noch auf uns zu. Gleichzeitig sind auch Veränderungen innerhalb des VPP eingetreten. Was jedoch bleibt, ist, dass wir Ihre Interessen aktiv vertreten, die gesundheits- und berufspolitischen Veränderungen kritisch begleiten und uns für unseren Berufsstand einsetzen werden!

Was bringt nun 2013 für uns Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?
Sie alle wissen sicherlich bereits, dass seit dem ersten Quartal die Praxisgebühr weggefallen ist und haben diese erste wichtige Veränderung wohl mit Freude zur Kenntnis genommen. Entlastet diese Entbürokratisierung unsere Arbeit doch sicherlich. Aber 2013 bringt noch mehr an Veränderungen.
Im Januar ist die neue vom G-BA vorgelegte Bedarfsplanungsrichtlinie in Kraft getreten. Die durch das Versorgungsstrukturgesetz geforderte Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinie wäre die Chance gewesen, die Versorgung psychisch kranker Menschen endlich zu verbessern, die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz zu verkürzen und so den Menschen die ihnen zustehende Behandlung in einem angemessenen Maße zukommen zu lassen. Stattdessen enttäuscht der G-BA alle Erwartungen und wenn sich die Befürchtungen der Bundespsychotherapeutenkammer bewahrheiten sollten, wird die Versorgungslage sogar noch verschlechtert werden. Wir haben darüber im aktuellen Report Psychologie berichtet. Doch es bleibt eine letzte Hoffnung. Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie sieht vor, dass auf der Landesebene von den festgesetzten Regelungen abgewichen werden kann, um regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Landesausschüsse haben gemäß des Paragrafen 14 des Versorgungsstrukturgesetzes die für die Sozialversicherung zuständige oberste Landesbehörde an ihren Beratungen zu beteiligen. Somit bleiben ein politischer Spielraum und die Möglichkeit, auf der Ebene der einzelnen Bundesländer Einfluss auf die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung zu nehmen.
In diesem Zusammenhang müssen wir erneut unsere Aufmerksamkeit auf das Thema „Praxisweitergabe“ lenken. Das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) sieht vor, dass Praxen in sogenannten überversorgten Gebieten nicht mehr weitergegeben werden, wenn der Zulassungsausschuss nicht die Versorgungsnotwendigkeit für diese Praxen feststellt. In diesem Fall hätte die KV den Praxisabgeber zu entschädigen und die Praxis würde stillgelegt und würde wegfallen für die Versorgung der PatientInnen und für den Nachwuchs. Der VPP stellt Ihnen hierfür die wesentlichen Neuerungen in einer Übersicht zusammen.
Ebenso ist nach langem Hin und Her mittlerweile auch das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Es wird den Berufsstand der Psychotherapeuten dieses Jahr noch beschäftigen. Weniger, weil es fundamentale Neuerungen mit sich bringt, sondern weil es nun pointiert, was schon bislang galt, dass nämlich Psychotherapeuten dem gleichen Haftungsrecht und sich daraus ableitenden Pflichten und Aufgaben unterfallen wie die Ärzte. Das führt an der einen oder anderen Stelle zu Diskussionsbedarf, etwa bei der Akteneinsicht von Patienten während einer Therapie. Der VPP bietet seinen Mitgliedern u.a. über die Mailingliste eine Diskussionsplattform und stellt Ihnen die wichtigsten Regelungen in einem übersichtlichen Informationsblatt zur Verfügung.
Schon im vergangenen Jahr berichteten wir über weitere wichtige Veränderungen, die jedoch erst jetzt ihre Wirkung zeigen. So haben der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sich darauf geeinigt, dass psychotherapeutischen Leistungen künftig extrabudgetär vergütet werden können. Gleichzeitig werden die Honorare regional verhandelt. Auch hierzu werden wir Ihnen die aktuellen Veränderungen in der nächsten Ausgabe von VPP aktuell zusammengefasst dargestellt.
Doch was erwartet uns noch in diesem Jahr? GKV-SV und die KBV haben im erweiterten Bewertungsausschuss auch gefordert, die Psychotherapierichtlinien weiterzuentwickeln. Mit ersten Ergebnissen müssen wir in den nächsten Monaten rechnen. Die VV hat sich zum Gutachterverfahren deutlich positioniert, lesen Sie dazu unsere Erklärung.
Schließlich nimmt auch die Diskussion um die Zukunft der Psychotherapieausbildung immer mehr Gestalt an, selbst wenn in absehbarer Zeit nicht mit einer endgültigen Klärung zu rechnen sein wird. Immerhin sind im Herbst Bundestagswahlen. Somit können wir vielleicht mit weiteren Veränderungen, neuen Impulsen aber auch neuen Chancen rechnen. Auch mit diesem wichtigen Thema hat sich die VV ausführlich beschäftigt und ein entsprechendes Thesenpapier diskutiert, welches wir ebenfalls in der nächsten Ausgabe von VPP aktuell veröffentlichen werden.

Veränderungen im VPP-Bundesvorstand
Lassen Sie mich abschließend einen Blick auf die internen Veränderungen werfen: Auf der Vertreterversammlung am letzten Februarwochenende ist überraschend Eva-Maria Schweitzer-Köhn von ihrem Amt als Bundesvorsitzende des VPP zurückgetreten. Eva-Maria Schweitzer-Köhn hat im Mai 2011 den Bundesvorsitz vom langjährigen Bundesvorsitzenden Heinrich Bertram übernommen, nachdem sie zuvor bereits sechs Jahre als stellvertretende Bundesvorsitzende für den VPP tätig war. Sie hat sich vor allem für die Belange der KV-zugelassenen Kolleginnen und Kollegen stark gemacht. Sie vertritt uns im Gesprächskreis II der Psychotherapieverbände sowie in der Kammer und KV in Berlin. Ebenso hat auch Hans-Werner Stecker seinen Rückzug aus dem Bundesvorstand mitgeteilt. Hans-Werner Stecker ist vor allem den angestellten Kolleginnen und Kollegen vertraut, hat er doch die Entwicklungen der Krankenhausgesetze stets kritisch begleitet und sich stets für eine angemessene Vergütung und Wertschätzung der Psychotherapeuten in Angestelltenverhältnissen eingesetzt. Mit diesen Beiden verliert der Bundesvorstand zwei wichtige Personen und wird sicher im laufenden Jahr auch bemüht sein, sich wieder neu aufzustellen. Wir bedanken uns herzlich für die umfangreiche, sachkundige und engagierte Arbeit von Eva-Maria Schweitzer-Köln und Hans-Werner Stecker, die durch ihren Rücktritt eine große Lücke hinterlassen. Umso mehr freut es uns natürlich, dass Eva-Maria Schweitzer-Köhn zukünftig als Beisitzerin im Bundesvorstand für alle KV-Fragen weiter aktiv für uns arbeiten wird. Dennoch wird die Arbeit durch die Veränderungen nicht einfacher.
Nicht mit leichtem Herzen habe ich die Verantwortung des Bundesvorsitzenden übernommen. Mein Dank gilt dem Vertrauen der Vertreterinnen und Vertreter, die mich gewählt haben, aber auch meinen bisherigen und zukünftigen Kolleginnen und Kollegen im Bundesvorstand, allen voran Eva-Maria Schweitzer-Köhn und Hans-Werner Stecker, welche beide auch weiter als Ansprechpartner für mich zur Verfügung stehen werden.
Im Rahmen meiner Möglichkeiten setze ich mich für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und für faire berufliche Perspektiven gerade junger Kolleginnen und Kollegen ein. Dabei dürfen der kollegiale Austausch und die gute Zusammenarbeit mit den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen jedoch nicht zu kurz kommen. So hoffe ich, für Jede und Jeden ein guter Ansprechpartner zu sein und die vielleicht manchmal auch gegenteiligen Interessen zusammenzubringen.

Ich verstehe den VPP als Teil des BDP, der nach außen die Interessen der Psychotherapeuten im Gesamtverband vertritt und nach innen ein Ansprechpartner für alle Kolleginnen und Kollegen sein will. Ich hoffe somit auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen allen!

Ihr Markus Rautenberg